Fachhochschulreife

Auch: Fachabitur, FHR

Die Fachhochschulreife ist ein schulischer Abschluss, der zum Studium an Fachhochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften berechtigt. Sie besteht aus einem schulischen und einem praktischen Teil.

Die Fachhochschulreife berechtigt zum Studium an Fachhochschulen und Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Sie setzt sich aus einem schulischen und einem berufsbezogenen praktischen Teil zusammen; erst beide Teile zusammen ergeben die volle Fachhochschulreife. Für den Weg in die Ergotherapie ist sie in zwei Richtungen von Bedeutung: als Zugang zur Berufsfachschule und als Zugang zum Bachelorstudium.

Einordnung

Der Abschluss selbst ist im Schulrecht der Länder geregelt und richtet sich nach den Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz. Das Ergotherapeutengesetz nennt ihn nicht ausdrücklich. § 4 Absatz 2 ErgThG verlangt für die Zulassung zur Ausbildung eine abgeschlossene Realschulbildung, eine andere gleichwertige Ausbildung oder eine nach dem Hauptschulabschluss abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer. Die Fachhochschulreife liegt oberhalb dieser Schwelle und erfüllt die schulische Voraussetzung. Für den Hochschulzugang gelten die Landeshochschulgesetze und die Zulassungsordnung der jeweiligen Hochschule.

Bedeutung für Ausbildung und Studium

  • Berufsfachschule für Ergotherapie: die schulische Zugangsvoraussetzung nach § 4 Absatz 2 ErgThG ist damit erfüllt
  • Bachelorstudiengänge an Hochschulen für angewandte Wissenschaften: die volle Fachhochschulreife genügt in der Regel
  • Universitäre Studiengänge: dort wird meist die allgemeine Hochschulreife verlangt
  • Fachgebundene Fachhochschulreife ohne praktischen Teil: der Hochschulzugang bleibt eingeschränkt

Wer die Fachhochschulreife an einer Fachoberschule mit dem Schwerpunkt Gesundheit und Soziales erwirbt, bringt Vorkenntnisse aus Praktika mit, die im Auswahlverfahren der Schulen berücksichtigt werden können. Eine Verkürzung der Ausbildung folgt daraus nicht: Die Dauer und der Umfang von 4.400 Stunden nach Anlage 1 ErgThAPrV in der geltenden Fassung bleiben unverändert. Welche Schulen welche Abschlüsse anerkennen, zeigt die Schulübersicht.

Für die Reihenfolge der Schritte ergeben sich daraus zwei gängige Wege. Der eine führt zuerst über die Ausbildung an einer Berufsfachschule und danach in ein Studium, für das die Fachhochschulreife den Zugang bildet. Der andere beginnt mit dem Studium an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften, sofern dort ein Studiengang der Ergotherapie angeboten wird. Welcher Weg in Betracht kommt, hängt vom Angebot in der Region, von der gewünschten Ausbildungsform und von der Finanzierung ab. Die Zulassungsordnung der Hochschule benennt verbindlich, welche Abschlüsse anerkannt werden und ob zusätzliche Nachweise wie ein Vorpraktikum verlangt werden.

Abgrenzung

Von der Fachhochschulreife zu unterscheiden sind die fachgebundene Hochschulreife, die zu bestimmten Fächern an Universitäten führt, und die allgemeine Hochschulreife. Daneben besteht die Hochschulzugangsberechtigung für beruflich Qualifizierte, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung und Berufspraxis führt. Für ein Bachelorstudium in der Ergotherapie kommen damit mehrere Zugangswege in Betracht; die Aufnahmevoraussetzungen der Ausbildung sind davon getrennt zu prüfen.

Verwandte Begriffe

Rechtsgrundlagen und Quellen

Stand der Angaben: September 2026

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