Aufnahmevoraussetzungen sind die Bedingungen, die vor Beginn einer Ergotherapieausbildung erfüllt sein müssen. Sie stammen aus zwei Quellen: Der schulische Zugang ist bundesrechtlich geregelt, alles Weitere legen die Schulen im Rahmen ihrer Trägerautonomie und des Landesrechts fest. Die Anforderungen unterscheiden sich deshalb von Schule zu Schule.
Rechtlicher Rahmen
§ 4 Absatz 2 ErgThG nennt drei gleichwertige Zugänge zur Ausbildung: eine abgeschlossene Realschulbildung, eine andere gleichwertige Ausbildung oder eine nach dem Hauptschulabschluss abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer. Höhere Schulabschlüsse wie die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife erfüllen diese Anforderung ebenfalls. Die Ausbildung selbst findet nach § 4 Absatz 1 ErgThG an staatlich anerkannten Schulen statt und dauert nach § 1 ErgThAPrV drei Jahre mit 4.400 Stunden nach Anlage 1 in der geltenden Fassung, Stand September 2026. Von den Aufnahmevoraussetzungen zu trennen sind die Bedingungen der Berufserlaubnis nach § 2 ErgThG, die erst nach der staatlichen Prüfung greifen.
Was Schulen zusätzlich verlangen
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung für den Beruf
- Erweitertes Führungszeugnis, weil die praktische Ausbildung mit Kindern und schutzbedürftigen Personen stattfindet
- Nachweis zum Masernschutz nach dem Infektionsschutzgesetz für Einsätze in medizinischen Einrichtungen
- Vorpraktikum oder Hospitation in einer ergotherapeutischen Einrichtung
- Auswahlgespräch oder Eignungstest mit praktischen Aufgaben
- Sprachnachweis bei einem im Ausland erworbenen Schulabschluss
Ein Mindestalter schreibt das Bundesrecht nicht vor. Aus der Verantwortung in den praktischen Einsätzen und aus arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben ergibt sich in der Praxis dennoch, dass die meisten Schulen mit volljährigen Auszubildenden planen. Ebenso wenig verlangt die ErgThAPrV eine bestimmte Vornote oder einen Numerus Clausus; die Auswahl trifft die Schule nach eigenen Kriterien, wenn mehr Bewerbungen als Plätze vorliegen.
Bedeutung für die Bewerbung
Bewerbungsfristen, Ausbildungsbeginn und Auswahlverfahren legt jede Schule selbst fest; manche Träger nehmen zweimal jährlich auf, andere einmal. Wer die Unterlagen früh zusammenstellt, hält den Zeitplan für Attest, Führungszeugnis und Praktikumsnachweis ein. Die Schulübersicht listet die Ausbildungsorte; die genauen Bedingungen nennt die jeweilige Schule. Wer einen ausländischen Schulabschluss mitbringt, lässt dessen Gleichwertigkeit vorab durch die zuständige Landesstelle bewerten; das ist unabhängig von der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse.