Schulgeld ist der Beitrag, den Auszubildende an ihre Schule zahlen. In der Ergotherapie ist es ein bekanntes Thema, weil ein großer Teil der Schulen in privater, freigemeinnütziger oder klinischer Trägerschaft geführt wird. Ob und in welcher Höhe Schulgeld erhoben wird, unterscheidet sich je nach Träger und Bundesland. Eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es nicht.
Warum Schulgeld erhoben wird
Nach § 4 Abs. 1 ErgThG findet die Ausbildung an staatlich anerkannten Schulen statt. Das Ergotherapeutengesetz und die ErgThAPrV regeln Inhalte, Mindeststunden und Prüfung, nicht aber die Finanzierung der Schulen. Diese ist Sache der Länder, die Zuschüsse an Schulen in freier Trägerschaft unterschiedlich bemessen. Wo die öffentliche Finanzierung die Kosten nicht deckt, erheben Träger ein Schulgeld. An staatlichen Schulen und an Schulen mit Landesförderung entfällt es häufig. Weil sich die Landesregelungen ändern, ist der Stand vor einer Bewerbung bei der jeweiligen Schule und beim zuständigen Ministerium zu prüfen; mehrere Länder haben Schritte zur Schulgeldfreiheit unternommen, der Stand unterscheidet sich jedoch weiterhin.
Was neben dem Schulgeld anfällt
- Anmelde- oder Prüfungsgebühren, je nach Schulvertrag
- Lernmittel, Fachbücher und Kopien
- Material für die handwerklichen und gestalterischen Techniken
- Arbeitskleidung sowie Fahrt- und gegebenenfalls Unterkunftskosten für die praktischen Einsätze
- Kosten für Erste-Hilfe-Nachweise und Gesundheitszeugnisse, sofern verlangt
Bedeutung für die Planung der Ausbildung
Die schulische Ausbildung in der Ergotherapie ist keine betriebliche Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz. Eine Ausbildungsvergütung ist deshalb nicht der Regelfall; sie kommt vor, wenn ein Träger die Ausbildung an ein Beschäftigungsverhältnis koppelt. Für die Finanzierung kommen je nach persönlichen Voraussetzungen unterschiedliche Wege in Betracht, etwa Schüler-BAföG, eine Förderung durch die Agentur für Arbeit oder Stipendien. Welche Voraussetzungen gelten, entscheiden die jeweils zuständigen Stellen; die Beträge und Bedingungen ändern sich und sind dort zu erfragen.
Der Ausbildungsvertrag mit der Schule hält fest, wie hoch das Schulgeld ist, in welchen Raten es fällig wird, welche Nebenkosten hinzukommen und welche Kündigungsfristen gelten. Ein Vergleich der Schulen lohnt deshalb über den Betrag hinaus: Lage, Einsatzstellen, Organisationsform und Leistungen unterscheiden sich. Eine Übersicht der Schulen steht in der Schulübersicht.
Wer die Ausbildung abbricht oder unterbricht, ist an die vertraglichen Fristen gebunden; wie lange das Schulgeld weiterläuft, ergibt sich aus dem Vertrag. Ein Wechsel der Schule während der Ausbildung ist möglich, muss aber mit beiden Schulen und der zuständigen Behörde abgestimmt werden, weil die bereits abgeleisteten Stunden und Einsätze nachzuweisen sind. Auch das gehört zu den Punkten, die vor der Unterschrift geklärt werden.