Das betriebliche Eingliederungsmanagement, kurz BEM, ist ein Verfahren des Arbeitgebers. Es wird angeboten, wenn Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren. Geklärt wird, wie die Arbeitsunfähigkeit überwunden, einer erneuten Arbeitsunfähigkeit entgegengewirkt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten wirken darin mit arbeitsplatzbezogener Analyse, Erprobung und Beratung mit.
Rechtlicher Rahmen
Grundlage ist § 167 Absatz 2 SGB IX. Die Vorschrift verpflichtet Arbeitgeber, das Verfahren anzubieten; für die Beschäftigten ist die Teilnahme freiwillig. Beteiligt werden die betroffene Person, die zuständige Interessenvertretung und bei schwerbehinderten Beschäftigten die Schwerbehindertenvertretung, auf Wunsch auch der Werks- oder Betriebsarzt. Kommen Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht, werden die Rehabilitationsträger oder das Integrationsamt hinzugezogen. Gesundheitsdaten fließen nur mit Einwilligung in das Verfahren ein; Diagnosen müssen dabei nicht offengelegt werden.
Beitrag der Ergotherapie
- Analyse des Arbeitsplatzes vor Ort mit Blick auf Abläufe, Haltungen und Anforderungen
- Erprobung angepasster Arbeitsabläufe sowie von Pausen- und Belastungsstrukturen
- Beratung zur ergonomischen Gestaltung und zu technischen Arbeitshilfen
- Begleitung einer Belastungserprobung oder einer stufenweisen Wiedereingliederung
- Rückmeldung an das BEM-Team im Rahmen der erteilten Einwilligung
Diese Leistungen werden in der Regel nicht über eine Heilmittelverordnung erbracht, sondern im Auftrag eines Arbeitgebers, eines Rehabilitationsträgers, eines Integrationsfachdienstes oder einer Rehabilitationseinrichtung. Der Zugang zum Betrieb setzt voraus, dass die betroffene Person zustimmt und der Auftrag klar umrissen ist. Rückmeldungen an den Betrieb beschränken sich auf Anforderungen des Arbeitsplatzes und mögliche Anpassungen; medizinische Befunde bleiben außen vor.
Bedeutung für Ausbildung und Praxis
Fachlich schließt das Feld an die Arbeitstherapie an, die in der Ausbildung als eigener Bereich unterrichtet wird. Die Systematik stammt aus der ICF: Arbeitsplatz, Arbeitszeit und betriebliches Umfeld sind Umweltfaktoren, die über die Teilhabe am Arbeitsleben mitentscheiden. Einsatzorte sind Berufsförderungswerke, Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation, Integrationsfachdienste, betriebliche Gesundheitsdienste und Praxen mit arbeitsplatzbezogenem Schwerpunkt. Üblich ist eine Zusatzqualifikation zur arbeitsbezogenen Diagnostik, etwa in einem der standardisierten Verfahren zur Erfassung von Arbeitsfähigkeit.
Abgrenzung
Das BEM ist selbst keine Rehabilitationsleistung und keine medizinische Behandlung, sondern ein Klärungsverfahren im Betrieb. Von ihm zu unterscheiden ist die stufenweise Wiedereingliederung nach § 44 SGB IX, bei der die Arbeitszeit während fortbestehender Arbeitsunfähigkeit schrittweise ausgeweitet wird. Etwas anderes sind auch die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 49 SGB IX und die betriebliche Gesundheitsförderung, die sich an die Belegschaft insgesamt richtet.