Arbeitstherapie

Auch: Arbeitsbezogene Ergotherapie, Beschäftigungs- und Arbeitstherapie

Arbeitstherapie bezeichnet ergotherapeutische Angebote, die sich an Anforderungen der Arbeitswelt orientieren. Gearbeitet wird an realen Arbeitsaufträgen in Werkstätten, Küchen, Gärten oder Büros einer Einrichtung.

Arbeitstherapie bezeichnet ergotherapeutische Angebote, die sich an den Anforderungen der Arbeitswelt orientieren. Gearbeitet wird an Ausdauer, Konzentration, Genauigkeit, Tempo, Umgang mit Anweisungen und Zusammenarbeit, meist an realen Arbeitsaufträgen in Werkstätten, Küchen, Gärten, Wäschereien oder Büros einer Einrichtung. Der Alltag der Arbeit selbst ist dabei das Medium.

Kennzeichnend ist der Ernstcharakter der Aufgabe. Gearbeitet wird an Aufträgen, die ein Ergebnis haben, einen Termin und eine Anforderung an die Ausführung. Daraus entstehen Rückmeldungen, die eine reine Übungssituation nicht liefert. Umfang und Dauer werden schrittweise an die Belastbarkeit angepasst, von kurzen Einheiten bis zu einem mehrstündigen Arbeitstag.

Herkunft und rechtliche Einordnung

Der Begriff stammt aus der Zeit vor der heutigen Berufsbezeichnung: Das Berufsgesetz hieß ursprünglich Beschäftigungs- und Arbeitstherapeutengesetz, weshalb die amtliche Fundstelle bis heute unter dem Kürzel BeArbThG geführt wird. Mit der Umbenennung in Ergotherapeutengesetz wurde die Berufsbezeichnung vereinheitlicht, der Ausdruck Arbeitstherapie blieb als Bezeichnung für ein Arbeitsfeld erhalten. Ein eigenes Heilmittel im Heilmittelkatalog ist die Arbeitstherapie nicht. Sie erscheint als Leistung der medizinischen Rehabilitation nach § 42 SGB IX, im Rahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 49 SGB IX sowie im Berufsbildungs- und Arbeitsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen nach § 219 SGB IX.

Typische Einrichtungen

  • Kliniken für Psychiatrie und Psychosomatik sowie Tageskliniken
  • Werkstätten für behinderte Menschen und Inklusionsbetriebe
  • Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke
  • Rehabilitationskliniken mit arbeitsbezogenen Programmen
  • Einrichtungen der Suchthilfe und der Wohnungslosenhilfe
  • Justizvollzugsanstalten und forensische Kliniken

Bedeutung für Ausbildung und Praxis

Arbeitsbezogene Verfahren gehören zum Unterricht und werden in den fachpraktischen Einsätzen sichtbar, häufig im psychosozialen Bereich. Zum Handwerkszeug zählen Arbeitserprobung und Belastungserprobung, die Beobachtung des Arbeitsverhaltens anhand festgelegter Merkmale und der Abgleich von Fähigkeiten mit Anforderungsprofilen, wofür eigene Erhebungsverfahren verbreitet sind. Ziel der Angebote ist es, Menschen an Arbeitsabläufe heranzuführen und Anschlussschritte vorzubereiten; die Zuständigkeit für Leistungen und Kosten liegt beim jeweiligen Rehabilitationsträger. Anknüpfungspunkte im Berufsalltag bestehen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement und zur medizinischen Rehabilitation. In psychiatrischen Kliniken sind arbeitstherapeutische Bereiche häufig als eigene Abteilung organisiert, mit Werkstattleitung, festen Zeiten und einem eigenen Aufnahmeverfahren.

Abgrenzung

Von der Ergotherapie auf Heilmittelverordnung unterscheidet sich die Arbeitstherapie durch Finanzierung und Rahmen: Verordnete Ergotherapie wird in Praxen erbracht und mit der Krankenkasse abgerechnet, arbeitstherapeutische Angebote sind meist in das Programm einer Einrichtung eingebettet und über deren Vergütung finanziert. Ebenfalls zu unterscheiden ist die Arbeitserprobung in der beruflichen Rehabilitation, die auf eine Aussage zur Eignung für bestimmte Tätigkeiten zielt und von den Trägern der beruflichen Rehabilitation beauftragt wird.

Verwandte Begriffe

Rechtsgrundlagen und Quellen

Stand der Angaben: September 2026

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