Teilhabe

Auch: Partizipation

Teilhabe beschreibt das Einbezogensein einer Person in ihre Lebensbereiche, von Wohnen und Arbeit über Schule bis zur Freizeit. In der Ergotherapie ist Teilhabe die Zielgröße, an der Behandlungsziele ausgerichtet werden.

Teilhabe beschreibt, ob und wie eine Person in ihre Lebensbereiche einbezogen ist: Wohnen, Arbeit, Ausbildung, Familie, Freizeit. Der Begriff kommt aus dem Sozialrecht und aus der Klassifikation der Weltgesundheitsorganisation. Für die Ergotherapie ist er die Zielebene: Maßstab einer Behandlung ist nicht die einzelne Funktion, sondern das Handeln im eigenen Alltag.

Rechtlicher Rahmen

Teilhabe ist im Neunten Buch Sozialgesetzbuch verankert. § 1 SGB IX nennt als Zweck der Leistungen die Selbstbestimmung und die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft. § 2 SGB IX bestimmt Behinderung als Wechselwirkung zwischen einer Beeinträchtigung und einstellungs- oder umweltbedingten Barrieren. § 5 SGB IX unterscheidet fünf Leistungsgruppen: Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben, unterhaltssichernde und ergänzende Leistungen, Leistungen zur Teilhabe an Bildung und zur sozialen Teilhabe. Das Bundesteilhabegesetz hat diese Vorschriften neu geordnet; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung. Ergotherapie wird überwiegend als Leistung der medizinischen Rehabilitation erbracht.

Bedeutung für Ausbildung und Praxis

In der Ausbildung begegnet der Begriff im Fach Prävention und Rehabilitation sowie in der Einführung in das Sozial- und Rehabilitationsrecht; beide stehen in Anlage 1 der ErgThAPrV. Praktisch wird Teilhabe bei der Zielformulierung. Ein Ziel auf Funktionsebene lautet, dass die Handkraft zunimmt. Ein Teilhabeziel benennt, wofür diese Kraft gebraucht wird: für die Rückkehr an den Arbeitsplatz, für den Schulweg, für das Kochen in der eigenen Wohnung. Der Therapiebericht an die verordnende Praxis greift genau diese Ebene auf.

In der Dokumentation hat das Folgen für die Wortwahl. Ein Teilhabeziel beschreibt eine beobachtbare Handlung in einer bestimmten Umgebung, nennt die nötige Unterstützung und einen zeitlichen Rahmen. Damit wird nachvollziehbar, warum eine Behandlung fortgesetzt oder verändert wird. Auch die Zusammenarbeit im Team stützt sich darauf: Pflege, Physiotherapie, Logopädie, Sozialdienst und Ergotherapie beschreiben denselben Alltag aus unterschiedlichen Blickwinkeln, und die Teilhabeebene ist die gemeinsame Sprache. In der praktischen Prüfung nach § 7 ErgThAPrV gehört diese Begründung zum schriftlichen Prüfungsbericht über Befunderhebung, Behandlungsplanung und Durchführung.

Einsatzorte mit Teilhabebezug

  • Praxen, Kliniken und Rehabilitationseinrichtungen
  • Werkstätten für behinderte Menschen und Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation
  • Schulen, etwa im Rahmen der Schulbegleitung
  • Frühförderstellen und sozialpädiatrische Zentren
  • Betriebe, etwa im betrieblichen Eingliederungsmanagement

Abgrenzung

Rehabilitation ist der Weg, Teilhabe das Ziel. Inklusion beschreibt darüber hinaus die Aufgabe der Gesellschaft, Barrieren abzubauen, und richtet sich nicht an einzelne Personen. Die ICF ordnet Teilhabe als eigene Ebene neben Körperfunktionen und Aktivitäten ein und macht Kontextfaktoren wie Wohnung, Beruf und soziales Umfeld beschreibbar.

Verwandte Begriffe

Rechtsgrundlagen und Quellen

Stand der Angaben: September 2026

Alle Begriffe im Ergotherapie-Glossar