Medizinische Rehabilitation

Auch: Medizinische Reha

Medizinische Rehabilitation ist ein eigener Leistungsbereich des Sozialrechts. Sie setzt nach oder neben der Akutbehandlung an und richtet sich auf Funktionsfähigkeit und Teilhabe im Alltag. Ergotherapie ist regelhaft Bestandteil.

Medizinische Rehabilitation ist ein eigener Leistungsbereich des Sozialrechts. Sie setzt nach oder neben der Akutbehandlung an und richtet sich nicht auf die Diagnose allein, sondern auf Funktionsfähigkeit und Teilhabe im Alltag. Ergotherapie ist in nahezu allen Rehabilitationsbereichen Bestandteil des Behandlungsplans und arbeitet dort im festen Team mit Ärzteschaft, Pflege, Physiotherapie, Logopädie, Psychologie und Sozialdienst.

Rechtlicher Rahmen

Die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation stehen in den §§ 42 ff. SGB IX. Wer sie erbringt und trägt, hängt vom Rehabilitationsträger ab: die gesetzliche Krankenversicherung nach § 40 SGB V, die Rentenversicherung mit Blick auf die Erwerbsfähigkeit, die gesetzliche Unfallversicherung nach § 26 SGB VII bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, dazu Eingliederungs- und Jugendhilfe für bestimmte Gruppen. § 42 Absatz 2 Nummer 4 SGB IX zählt Heilmittel einschließlich physikalischer, Sprach- und Beschäftigungstherapie zu den Leistungen; Beschäftigungstherapie ist die historische Bezeichnung für die heutige Ergotherapie. Nummer 7 nennt zusätzlich Belastungserprobung und Arbeitstherapie. Maßgeblich für Ziel, Umfang und Dauer ist der Bescheid des Trägers. Wer im Einzelfall zuständig ist, klären die Träger untereinander; das SGB IX gibt dafür Fristen und ein Verfahren zur Weiterleitung des Antrags vor.

Formen und Phasen

  • Anschlussrehabilitation unmittelbar nach einem Krankenhausaufenthalt
  • stationäre, teilstationäre und ambulante Rehabilitation
  • mobile Rehabilitation, bei der das Team im Wohnumfeld arbeitet
  • geriatrische Rehabilitation mit Schwerpunkt auf Selbstversorgung und Mobilität
  • neurologische Rehabilitation im Phasenmodell von der Frührehabilitation bis zur beruflichen Wiedereingliederung

Bedeutung für Ausbildung und Praxis

Rehabilitationseinrichtungen sind ein häufiger Ort für fachpraktische Einsätze. Wer dort arbeitet, formuliert Ziele auf der Ebene von Aktivität und Teilhabe und nutzt dafür die Systematik der ICF. Der Alltag ist getaktet: feste Therapiepläne, Gruppen- und Einzelangebote, wöchentliche Teambesprechungen sowie Zwischen- und Entlassberichte. Fachlich berühren sich hier die neurologische und die geriatrische Ergotherapie mit orthopädischen, kardiologischen, onkologischen und psychosomatischen Schwerpunkten. Typische ergotherapeutische Aufgaben sind das Training von Alltagshandlungen, die Erprobung und Anpassung von Hilfsmitteln, arbeitsbezogene Belastungserprobung, Beratung zum Wohnumfeld und die Anleitung von Angehörigen vor der Entlassung. Für Auszubildende ist der Einsatz lehrreich, weil sich dort Befund, Zielvereinbarung, Behandlung und Bericht innerhalb weniger Wochen zu einem vollständigen Verlauf schließen.

Abgrenzung

Von der medizinischen Rehabilitation zu trennen sind die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, die Leistungen zur Teilhabe an Bildung und die Leistungen zur sozialen Teilhabe; sie stehen im SGB IX in eigenen Kapiteln und haben teils eigene Träger. Ambulante Ergotherapie auf Heilmittelverordnung ist ebenfalls keine medizinische Rehabilitation im Sinne des Gesetzes, auch wenn sich Inhalte und Ziele überschneiden.

Verwandte Begriffe

Rechtsgrundlagen und Quellen

Stand der Angaben: September 2026

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