Ausbildungsintegrierendes Studium

Auch: ausbildungsintegrierter Studiengang, Ausbildung plus Bachelor

Beim ausbildungsintegrierenden Studium laufen die Ausbildung an einer Berufsfachschule und ein Hochschulstudium parallel. Am Ende stehen zwei Abschlüsse: die staatliche Prüfung mit Berufszulassung und ein Bachelorgrad.

Ausbildungsintegrierendes Studium bezeichnet die Verzahnung zweier Bildungsgänge. Die Ausbildung findet an einer staatlich anerkannten Berufsfachschule statt und folgt dem Ergotherapeutengesetz und der ErgThAPrV. Parallel dazu belegen die Studierenden Module einer kooperierenden Hochschule. Der Weg endet mit der staatlichen Prüfung und, meist ein bis zwei Semester später, mit dem Bachelorabschluss. Grundlage ist ein Kooperationsvertrag zwischen Schule und Hochschule.

Aufbau und rechtlicher Rahmen

Die Ausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre. Anlage 1 der ErgThAPrV sieht 2.700 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht sowie 1.700 Stunden praktische Ausbildung vor. Diese Vorgaben bleiben unverändert, das Studium tritt daneben. Damit der Aufwand tragbar bleibt, rechnen die Hochschulen Leistungen der Ausbildung pauschal auf das Studium an; der Rest wird in Abend-, Wochenend- oder Blockveranstaltungen und in einer Studienphase nach der staatlichen Prüfung erbracht. Der Bachelorgrad beruht auf der Prüfungsordnung der Hochschule, die Berufszulassung auf dem Berufsgesetz. Beide Verfahren laufen getrennt.

Bedeutung für den Studieneinstieg

Wer diesen Weg wählt, braucht zwei Zusagen: einen Ausbildungsplatz an einer Berufsfachschule und die Immatrikulation an der Partnerhochschule. Der Zugang zur Ausbildung setzt nach § 4 ErgThG einen mittleren Schulabschluss oder eine gleichwertige Vorbildung voraus, der Zugang zum Studium eine Hochschulzugangsberechtigung. Die Standorte sind an bestehende Kooperationen gebunden und damit regional begrenzt; welche Schulen beteiligt sind, zeigt die Übersicht unter Schulen und Anbieter. Der zeitliche Aufwand liegt über dem einer reinen Ausbildung, weil Studienleistungen neben Unterricht und Praxiseinsätzen erbracht werden.

Vor der Zusage lohnt der Blick in drei Dokumente: den Ausbildungsvertrag der Schule, die Kooperationsvereinbarung mit der Hochschule und die Prüfungsordnung des Studiengangs. Aus ihnen geht hervor, welche Ausbildungsleistungen angerechnet werden, wann die Studienphasen liegen, wie viele Semester nach der staatlichen Prüfung noch folgen und was geschieht, wenn Ausbildung oder Studium getrennt voneinander abgebrochen werden. Der Wechsel in eine reine Ausbildung bleibt in der Regel möglich, weil der schulische Bildungsgang für sich vollständig ist.

Abgrenzung zu den anderen Studienformen

FormBerufszulassungVoraussetzung
Ausbildungsintegrierendüber die staatliche Prüfung an der SchuleAusbildungsplatz und Studienplatz
Primärqualifizierendüber das Studium selbstHochschulzugangsberechtigung
Additivbereits vorhandenabgeschlossene Ausbildung

Vom primärqualifizierenden Studium unterscheidet sich die ausbildungsintegrierende Form dadurch, dass die Berufszulassung weiterhin über die staatliche Prüfung an der Berufsfachschule erworben wird. Vom additiven Studium unterscheidet sie sich dadurch, dass das Studium nicht nachgelagert ist, sondern von Anfang an mitläuft.

Verwandte Begriffe

Rechtsgrundlagen und Quellen

Stand der Angaben: September 2026

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