Duales Studium bezeichnet ein Hochschulstudium, das mit einer Ausbildung oder einer festen Praxisphase verzahnt ist. In der Ergotherapie ist damit in der Regel ein ausbildungsintegrierender Bachelorstudiengang gemeint: Die Ausbildung an einer Berufsfachschule und das Studium an einer kooperierenden Hochschule laufen parallel. Am Ende stehen zwei Abschlüsse.
Aufbau und rechtliche Einordnung
Die Ausbildung folgt dem Ergotherapeutengesetz und der ErgThAPrV: drei Jahre, mindestens 2.700 Stunden Unterricht und 1.700 Stunden praktische Ausbildung, insgesamt 4.400 Stunden nach Anlage 1 in der geltenden Fassung, Stand September 2026. Das Studium richtet sich nach dem Hochschulrecht des Landes und der Prüfungsordnung der Hochschule. Die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung zu führen, folgt nach § 2 ErgThG aus der bestandenen staatlichen Prüfung, nicht aus dem akademischen Grad. Welche Ausbildungsleistungen in ECTS-Punkten angerechnet werden, legt die Prüfungsordnung fest; ohne diese Anrechnung wäre die Doppelbelastung kaum zu tragen.
Bedeutung für den Studieneinstieg
- Zwei Bewerbungen: an der Berufsfachschule und an der Hochschule, häufig mit gemeinsamem Verfahren
- Ein Kooperationsvertrag zwischen Schule und Hochschule regelt Anrechnung und Zeitstruktur
- Die Regelstudienzeit liegt über der eines grundständigen Bachelorstudiengangs, weil Ausbildungsstunden hinzukommen
- Wochenarbeitszeit aus Unterricht, praktischen Einsätzen und Lehrveranstaltungen ist hoch
- Kostenseite: Schulgeld des Trägers und Semesterbeiträge der Hochschule fallen getrennt an
Für den Berufseinstieg heißt das: Die staatliche Prüfung nach der ErgThAPrV bleibt der Zugang zur Berufsausübung, das Studium ergänzt sie um wissenschaftliche Methodik. Inhalte wie evidenzbasierte Praxis, Assessments und Forschungsmethoden gehören zum Studienteil.
Die Zahl der Standorte mit einem solchen Modell ist überschaubar, weil eine Schule und eine Hochschule dauerhaft zusammenarbeiten müssen. Vor der Bewerbung sind daher der Studien- und Ausbildungsplan, die Verteilung der Präsenzzeiten über das Jahr und die Regelung für Ferien und Prüfungsphasen zu prüfen. Auch die Frage, was bei einem Abbruch eines der beiden Teile geschieht, ist in den Verträgen geregelt: In der Regel lässt sich die Ausbildung ohne das Studium fortsetzen, während das Studium ohne die Ausbildung in dieser Form endet.
Abgrenzung
Zu unterscheiden sind vier Modelle: das ausbildungsintegrierende Studium mit paralleler Ausbildung, das additive Studium nach abgeschlossener Ausbildung, das primärqualifizierende Studium, in dem das Studium selbst zur Berufsqualifikation führt, und das berufsbegleitende Studium für Berufstätige. Die Begriffe werden in der Werbung von Anbietern nicht einheitlich verwendet, weshalb ein Blick in die Prüfungsordnung Klarheit schafft.