Die Regelstudienzeit steht in der Studien- und Prüfungsordnung jedes Studiengangs. Sie beschreibt einen geplanten Verlauf: Wer die vorgesehenen Module in der vorgesehenen Reihenfolge belegt und die Prüfungen im ersten Anlauf besteht, schließt in dieser Zeit ab. Eine Höchstdauer ist damit nicht gemeint. Die Angabe erfolgt in Semestern und bezieht sich auf ein Studium in Vollzeit.
Wie sich die Regelstudienzeit ergibt
Die Semesterzahl folgt dem Umfang des Studiengangs. Da ein Semester in Vollzeit mit 30 ECTS-Punkten geplant wird, entspricht ein Bachelor mit 180 Punkten rechnerisch sechs Semestern, ein Bachelor mit 210 Punkten sieben Semestern. Studiengänge, die zugleich zur Berufszulassung führen, fallen häufig länger aus, weil die Praxisstunden der Ausbildung im Curriculum untergebracht werden müssen. Beim ausbildungsintegrierenden Studium liegt neben der dreijährigen Ausbildung eine zusätzliche Studienphase, beim additiven Studium verkürzt die Anrechnung von Vorleistungen den verbleibenden Umfang. Die konkrete Zahl steht in der Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschule und unterscheidet sich zwischen den Standorten.
Bedeutung für den Studieneinstieg
Die Regelstudienzeit ist eine Planungsgröße, kein Versprechen. Ein Studium in Teilzeit dehnt sie planmäßig, ebenso können Wiederholungsprüfungen, ein Praxis- oder Auslandssemester, Erwerbsarbeit, Elternzeit oder Krankheit den Verlauf verschieben. Für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung sehen die Prüfungsordnungen einen Nachteilsausgleich vor, der Fristen und Prüfungsformen anpassen kann. Über einzelne Anträge entscheidet der Prüfungsausschuss der Hochschule.
Wo die Regelstudienzeit sonst auftaucht
Sie dient als Bezugsgröße in Regelwerken außerhalb der Hochschule, etwa im Förderungsrecht, im Beitragsrecht der Sozialversicherung und bei Vergünstigungen für Studierende. Ob und wie lange eine Förderung oder ein Status über die Regelstudienzeit hinaus fortbesteht, richtet sich nach dem jeweils einschlägigen Recht und nach dem Einzelfall; Auskunft geben die zuständigen Stellen. Von der Regelstudienzeit zu trennen ist die tatsächliche Fachstudiendauer, also die Zahl der Semester, die ein Abschluss real gedauert hat.
Für die eigene Planung ist der Studienverlaufsplan aussagekräftiger als die Zahl allein. Er zeigt, welche Module in welchem Semester liegen, welche Prüfungen aufeinander aufbauen und wann längere Praxisphasen eingeplant sind. Aus ihm ergibt sich auch, an welchen Stellen ein Semester im Ausland oder ein Wechsel in ein Teilzeitmodell ohne Verzögerung möglich ist. Viele Hochschulen führen neben dem Vollzeitplan einen zweiten Verlaufsplan für das Studium in Teilzeit mit eigener Regelstudienzeit.