Frühförderung ist ein System von Leistungen für Kinder von der Geburt bis zur Einschulung, bei denen eine Behinderung besteht oder droht. Sie verbindet heilpädagogische Leistungen mit medizinisch-therapeutischen Leistungen wie Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie und bezieht die Familie in die Arbeit ein. Erbracht wird sie wohnortnah, oft aufsuchend.
Rechtlicher Rahmen
§ 46 SGB IX regelt Früherkennung und Frühförderung als Komplexleistung: heilpädagogische und medizinisch-therapeutische Leistungen werden als Einheit erbracht und zwischen den beteiligten Rehabilitationsträgern abgestimmt, damit Familien nicht mehrere Anträge parallel stellen. Einzelheiten regeln die Frühförderungsverordnung und Landesrahmenvereinbarungen; die Ausgestaltung unterscheidet sich daher zwischen den Bundesländern. Erbracht wird die Komplexleistung von interdisziplinären Frühförderstellen und von Sozialpädiatrischen Zentren nach § 119 SGB V. Für Kinder mit seelischer Behinderung kommt die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII in Betracht.
Rolle der Ergotherapie
Innerhalb der Frühförderung übernimmt die Ergotherapie den betätigungsbezogenen Teil. Beobachtet und begleitet werden das Spiel, die Verarbeitung von Sinnesreizen, Fein- und Grafomotorik sowie die Selbstständigkeit beim Essen, Anziehen und in der Körperpflege. Gearbeitet wird in Räumen der Frühförderstelle, in der Kindertagesstätte oder in der Wohnung der Familie. Ziel der Angebote ist es, Kinder in ihren alltäglichen Betätigungen zu begleiten und Eltern anzuleiten; die Verfahren stammen aus derselben fachlichen Tradition wie die pädiatrische Ergotherapie. Der Zugang ist niedrigschwellig angelegt: Familien können sich in der Regel selbst an eine Frühförderstelle wenden, eine ärztliche Verordnung ist dafür keine Voraussetzung. Am Anfang stehen ein Erstgespräch und eine gemeinsame Einschätzung des Entwicklungsstandes durch mehrere Fachrichtungen, aus der der Förder- und Behandlungsplan hervorgeht.
Abgrenzung
Frühförderung ist keine Heilmittelleistung. Ergotherapie für Kinder findet auch außerhalb der Frühförderung statt, dann auf ärztlicher Heilmittelverordnung und zulasten der Krankenkasse. Innerhalb der Komplexleistung läuft die Abrechnung über die beteiligten Träger nach den landesrechtlichen Vereinbarungen. Für Familien ist die Zuordnung oft schwer zu durchschauen, für Antrag, Zuständigkeit und Abrechnung ist sie jedoch entscheidend.
Bedeutung für Ausbildung und Praxis
Frühförderstellen sind ein eigenständiger Arbeitsort für Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten, häufig im Team mit Heilpädagogik, Logopädie, Physiotherapie, Psychologie und Sozialdienst; die interdisziplinäre Zusammenarbeit ist dort im Leistungsbegriff selbst angelegt. In der Ausbildung wird das Feld im Bereich Pädiatrie berührt, ein fachpraktischer Einsatz in einer Frühförderstelle ist an vielen Schulen möglich. Wer dort arbeitet, schreibt an Förder- und Behandlungsplänen mit und nimmt an Teamsitzungen und Elterngesprächen teil.