Hirnleistungstraining bezeichnet ergotherapeutische Maßnahmen, die an kognitiven Leistungen ansetzen: an Aufmerksamkeit und Konzentration, an Gedächtnis und Orientierung, an Handlungsplanung und Problemlösen. Im Heilmittelkatalog wird die Maßnahme als Hirnleistungstraining beziehungsweise neuropsychologisch orientierte Behandlung geführt. Sie zielt darauf ab, kognitive Anforderungen des Alltags in abgestufter Form zu bearbeiten und Strategien für den Umgang mit Einschränkungen anzubahnen.
Rechtlicher Rahmen
Grundlage ist § 32 SGB V in Verbindung mit der Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses. Der Heilmittelkatalog ordnet den Diagnosegruppen die verordnungsfähigen Maßnahmen zu und gibt Menge und Frequenz als Rahmen vor. Ob und in welchem Umfang das Verfahren zum Einsatz kommt, entscheiden ärztliche Verordnung und therapeutische Befunderhebung zusammen.
Die Verordnung nennt Diagnosegruppe, Art des Heilmittels, Menge und Frequenz. Abweichungen vom verordneten Umfang werden mit der ärztlichen Praxis abgestimmt und nicht eigenständig vorgenommen. Der Verlauf wird dokumentiert und auf Anforderung zurückgemeldet.
Inhalte einer Behandlungseinheit
- Befunderhebung mit standardisierten Verfahren und Beobachtung im Handeln
- Aufgaben zu Aufmerksamkeit, Merkfähigkeit, Reihenfolgen und Handlungsplanung
- computergestützte Programme sowie Aufgaben mit Papier und Stift
- alltagsnahe Aufgaben wie Terminplanung, Einkaufsliste oder Kochabläufe
- Kompensationsstrategien mit Kalender, Notizsystem und Erinnerungshilfen
- Beratung von Angehörigen zur Gestaltung des häuslichen Umfelds
Der Anforderungsgrad wird über Dauer, Tempo, Zahl der Reize und das Ausmaß an Ablenkung abgestuft. Entscheidend ist der Bezug zur Lebenssituation: Eine Übungsaufgabe bildet noch keinen Alltag ab, deshalb werden Aufgaben aus Haushalt, Beruf oder Freizeit einbezogen. Angehörige werden beteiligt, wenn Absprachen für das häusliche Umfeld nötig sind.
Einsatzfelder und Abgrenzung
Eingesetzt wird die Maßnahme unter anderem nach einem Schlaganfall, nach einem Schädel-Hirn-Trauma, bei Multipler Sklerose und bei demenziellen Erkrankungen, häufig in der neurologischen Ergotherapie und in der Geriatrie. Abzugrenzen ist das kognitive Training als weiter gefasster Oberbegriff, der auch Angebote ohne ärztliche Verordnung umfasst. Ebenfalls zu unterscheiden ist die ambulante Neuropsychologie, die als eigenständige Leistung von entsprechend qualifizierten Fachkräften erbracht wird.
Bedeutung für die Ausbildung
Im Unterricht ist das Fach der neuropsychologischen Behandlungsverfahren nach der Anlage 1 zur ErgThAPrV der Ort, an dem Hirnleistungstraining behandelt wird, flankiert von Neurologie in der speziellen Krankheitslehre. In der praktischen Ausbildung fällt der Bezug meist in den Einsatz im motorisch-funktionellen und neurophysiologischen Bereich. Wer die Maßnahme dokumentiert, beschreibt Beobachtung, Aufgabenstellung und Anpassung und formuliert Ziele nachvollziehbar im Therapiebericht.
Geübt wird in der Ausbildung außerdem der Umgang mit Befundinstrumenten und die Frage, welche Aufgabe zu welchem Ziel passt. Wer Aufgaben nur nach Vorrat auswählt, verliert den Bezug zur Zielsetzung. Die Verbindung von Befund, Ziel, Aufgabe und Auswertung ist deshalb ein wiederkehrendes Thema in Unterricht und Prüfung.