Der Bachelor of Science Ergotherapie ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulgrad. Er wird nach einem akkreditierten Studiengang verliehen, der aus Modulen, Praxisphasen und einer Abschlussarbeit besteht. Einige Hochschulen vergeben für vergleichbare Studiengänge einen Bachelor of Arts; die Bezeichnung folgt der fachlichen Ausrichtung des Curriculums und sagt nichts über die Wertigkeit des Abschlusses aus. Entscheidend für den Berufszugang ist der Typ des Studiengangs.
Aufbau und Einordnung
Bachelorstudiengänge sind modular aufgebaut. Der Arbeitsaufwand wird in ECTS-Punkten bemessen; ein Bachelor umfasst in der Regel 180 bis 210 Punkte. Die Module verbinden ergotherapeutische Fachinhalte mit Bezugswissenschaften wie Medizin, Psychologie und Sozialwissenschaften und mit Methoden des wissenschaftlichen Arbeitens. Dazu kommen begleitete Praxisphasen und die Bachelorarbeit. Umfang, Reihenfolge und Anerkennung der Leistungen regelt die Studien- und Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschule. Zahl der Studienplätze, Zugangsverfahren und Studiendauer unterscheiden sich von Standort zu Standort.
- ergotherapeutische Kernmodule: Betätigung, Befunderhebung, Interventionsplanung, Assessmentverfahren
- Bezugswissenschaften: Anatomie, Physiologie, Krankheitslehre, Psychologie, Soziologie, Pädagogik
- Methodenmodule: wissenschaftliches Arbeiten, Statistik, Forschungsdesigns, evidenzbasierte Praxis
- berufsbezogene Module: Recht, Dokumentation, Qualitätsentwicklung, Zusammenarbeit im Team
- begleitete Praxisphasen und die Bachelorarbeit mit Kolloquium
Bedeutung für den Studieneinstieg
Der gleiche Grad lässt sich auf drei Wegen erreichen. Beim ausbildungsintegrierenden Studium läuft die Ausbildung an der Berufsfachschule neben dem Studium; am Ende stehen die staatliche Prüfung und der Bachelor. Beim primärqualifizierenden Studium vermittelt das Studium selbst die Berufszulassung, ohne getrennte schulische Ausbildung. Das additive Studium setzt eine abgeschlossene Ausbildung voraus und ergänzt sie um den akademischen Grad. Die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung zu führen, beruht in allen Fällen auf dem Ergotherapeutengesetz. Nach § 2 ErgThG erhält sie, wer nach einer dreijährigen Ausbildung die staatliche Prüfung bestanden hat.
Abgrenzung
Akademischer Grad und Berufszulassung sind zwei getrennte Dinge. Ein Bachelorabschluss allein berechtigt nicht dazu, die geschützte Berufsbezeichnung zu führen; umgekehrt ist die staatliche Prüfung kein Hochschulabschluss. Der Bachelor eröffnet den Zugang zu einem Masterstudium und damit zu Aufgaben in Lehre, Forschung, Qualitätsentwicklung und Leitung. Wie sich die hochschulische Qualifikation künftig im Berufsgesetz abbildet, ist berufspolitisch offen (Stand: September 2026).
Auch die Bezeichnung des Grades trägt keine Rangfolge in sich. Ein Bachelor of Science weist auf eine stärker naturwissenschaftlich und methodisch geprägte Ausrichtung hin, ein Bachelor of Arts auf eine stärker sozial- und geisteswissenschaftliche. Für die Aufnahme eines Masterstudiums und für die Einstufung im Deutschen Qualifikationsrahmen sind beide gleichgestellt. Wer zwischen Studiengängen vergleicht, achtet daher weniger auf das Kürzel als auf den Modulplan, den Umfang der Praxisphasen und die Frage, auf welchem Weg die Berufszulassung erreicht wird.