Neurologische Ergotherapie

Auch: Ergotherapie in der Neurologie, Neurorehabilitation

Neurologische Ergotherapie ist das Arbeitsfeld der Ergotherapie bei Erkrankungen und Verletzungen des Nervensystems. Sie richtet sich auf Betätigungen des Alltags, auf Hilfsmittel und auf die Anpassung der Umgebung.

Neurologische Ergotherapie ist das Arbeitsfeld der Ergotherapie bei Erkrankungen und Verletzungen des Nervensystems. Sie richtet sich an Menschen nach Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma oder Rückenmarkverletzung sowie bei Multipler Sklerose, Parkinson-Erkrankung und anderen fortschreitenden Erkrankungen. Bezugspunkt ist der Alltag: Selbstversorgung, Haushalt, Mobilität, Arbeit und Freizeit.

Einsatzorte

Neurologische Akutkliniken und Rehabilitationseinrichtungen arbeiten in einem Phasenmodell, das von der Frührehabilitation bei schwer betroffenen Menschen bis zur beruflichen Wiedereingliederung reicht. Ergotherapie ist dort in nahezu allen Phasen vertreten. Dazu kommen neurologische Tageskliniken, ambulante Praxen, Pflege- und Wohneinrichtungen sowie Hausbesuche in der eigenen Wohnung. Als Leistung der medizinischen Rehabilitation ist Ergotherapie in § 42 SGB IX verankert; ambulant erfolgt sie auf ärztliche Heilmittelverordnung.

In der Frührehabilitation stehen Lagerung, Wahrnehmung, Mundmotorik und die Anbahnung erster Bewegungen im Vordergrund; behandelt wird häufig am Bett und in kurzen Einheiten. In den späteren Phasen verlagert sich die Arbeit auf Selbstversorgung, Haushalt, Mobilität und, wo es passt, auf Anforderungen von Schule, Ausbildung oder Beruf.

Inhalte und Verordnung

Für neurologische Diagnosegruppen sieht der Heilmittelkatalog vor allem die motorisch-funktionelle und die sensomotorisch-perzeptive Behandlung sowie das Hirnleistungstraining vor. Eingesetzt werden unter anderem das Bobath-Konzept, die Spiegeltherapie, Forced Use und Constraint-Induced Movement Therapy sowie Training an Alltagsverrichtungen. Hinzu kommen die Erprobung von Hilfsmitteln, die Anpassung der Wohnung und die Anleitung von Angehörigen. Ziel der Behandlung ist es, Betätigungen des Alltags wieder zugänglich zu machen; welche Maßnahme angezeigt ist, ergibt sich aus Verordnung und Befund.

Typische Fragestellungen

  • Selbstversorgung mit einer betroffenen Körperseite
  • Umgang mit Wahrnehmungsstörungen wie Neglect
  • Aufmerksamkeit, Gedächtnis und Handlungsplanung im Alltag
  • Erprobung von Hilfsmitteln und Anpassung der Wohnung
  • Anleitung von Angehörigen für die Unterstützung zu Hause
  • Rückkehr an den Arbeitsplatz in abgestuften Schritten

Bedeutung für Ausbildung und Praxis

Der Bereich Neurologie gehört zu den fachpraktischen Einsätzen der Ausbildung und verlangt Kenntnisse in Anatomie, Neurologie und Neuropsychologie, etwa zu Aphasie, Neglect oder Apraxie. Weiterbildungen zu einzelnen Konzepten werden meist nach dem Examen absolviert und sind in Kliniken häufig erwünscht. Der Arbeitstag ist von interdisziplinärer Abstimmung mit Physiotherapie, Logopädie, Pflege, Neuropsychologie und Sozialdienst geprägt, ergänzt um Teambesprechungen und Berichte an den Rehabilitationsträger. Die Behandlungsdauer reicht von wenigen Tagen in der Akutklinik bis zu Jahren in der ambulanten Versorgung, weshalb Ziele regelmäßig überprüft und neu vereinbart werden.

Verwandte Begriffe

Rechtsgrundlagen und Quellen

Stand der Angaben: September 2026

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