Vollzeit- und Teilzeitausbildung beschreiben, wie die Ausbildung über die Woche und über die Jahre verteilt wird. Der Abschluss ist derselbe: die staatliche Prüfung und die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung. In Vollzeit dauert die Ausbildung drei Jahre. In Teilzeit bleibt die Stundenzahl gleich, der Zeitraum verlängert sich entsprechend. Teilzeitmodelle richten sich vor allem an Menschen mit Familienaufgaben, mit einer Erwerbstätigkeit daneben oder mit gesundheitlichen Einschränkungen.
Rechtlicher Rahmen
§ 1 Abs. 1 ErgThAPrV bestimmt für die dreijährige Ausbildung mindestens 2.700 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht sowie 1.700 Stunden praktische Ausbildung, zusammen 4.400 Stunden nach Anlage 1. Die Verordnung schreibt diese Mindeststunden vor, nicht ihre Verteilung über die Woche. Nach § 1 Abs. 1a ErgThAPrV dürfen Lehrformate mit selbstgesteuertem Lernen oder E-Learning in angemessenem Umfang einbezogen werden; die Teilnahme ist gegenüber der Schule nachzuweisen, und das Nähere regeln die Länder. Ob eine Schule ein Teilzeitmodell anbietet und wie es zugeschnitten ist, entscheidet sich deshalb im Zusammenspiel von Schule und zuständiger Landesbehörde. Maßgeblich ist die geltende Fassung der Verordnung.
Unterschiede in der Organisation
| Merkmal | Vollzeit | Teilzeit |
|---|---|---|
| Dauer | drei Jahre | länger, je nach Modell der Schule |
| Unterricht | in der Regel an fünf Tagen in der Woche | an festgelegten Tagen, teils mit Blockwochen oder Abendunterricht |
| Praktische Einsätze | in Blöcken zwischen den Unterrichtsabschnitten | meist ebenfalls in Blöcken, dafür über mehr Jahre verteilt |
| Erwerbstätigkeit daneben | nur eingeschränkt möglich | im Rahmen des Modells eher planbar |
Bedeutung für die Planung
Weil die Verordnung nur Mindestanforderungen setzt, unterscheiden sich die Modelle von Schule zu Schule. Zu klären sind vor der Bewerbung der Stundenplan, die Lage der Blockphasen, der Umgang mit den praktischen Einsätzen und die Gesamtdauer. Auch die Kostenseite verändert sich: Ein Schulgeld fällt je nach Träger und Bundesland an, und über eine längere Ausbildungszeit verteilt sich der Aufwand anders. Die Voraussetzungen für Förderungen richten sich nach dem jeweiligen Programm und nach der Organisationsform; die Höhe unterscheidet sich je nach Träger und Land.
Der Ausbildungsvertrag mit der Schule hält die gewählte Form, die Dauer und die Bedingungen fest. Welche Schulen Teilzeit anbieten, zeigt die Schulübersicht. Von beiden Formen zu unterscheiden ist ein Fernstudium: Die Ausbildung nach der ErgThAPrV verlangt Präsenzunterricht und praktische Einsätze in Einrichtungen und lässt sich nicht vollständig im Fernformat absolvieren.