Fachpraktischer Einsatz

Auch: Praktischer Einsatz, Praktikum in der Ergotherapieausbildung

Ein fachpraktischer Einsatz ist ein zusammenhängender Abschnitt der praktischen Ausbildung in einer Einrichtung. Die ErgThAPrV ordnet diese Einsätze drei Bereichen und drei Altersgruppen zu.

Als fachpraktischer Einsatz wird ein zusammenhängender Abschnitt der praktischen Ausbildung bezeichnet, den Auszubildende in einer Einrichtung ableisten: in einer Klinik, einer Praxis, einer Werkstatt, einer Pflegeeinrichtung, einer Schule oder einer Frühförderstelle. Die Verordnung selbst spricht von praktischer Ausbildung und von praktischen Einsätzen; die Bezeichnung fachpraktischer Einsatz stammt aus dem Sprachgebrauch der Schulen.

Grundlage in der Verordnung

Anlage 1 Teil B der ErgThAPrV verteilt die 1.700 Stunden praktische Ausbildung auf drei Bereiche: den psychosozialen Bereich, den motorisch-funktionellen, neurophysiologischen oder neuropsychologischen Bereich und den arbeitstherapeutischen Bereich mit je 400 Stunden, dazu 500 Stunden zur Verteilung. Vorgesehen ist außerdem, dass sich jeweils ein praktischer Einsatz auf die Arbeit mit Kindern oder Jugendlichen, mit Erwachsenen und mit älteren Menschen erstreckt. Nach § 1 Abs. 2 ErgThAPrV schließen die Schulen dafür Vereinbarungen mit Krankenhäusern oder anderen geeigneten Einrichtungen; die Anleitung liegt bei Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten. Maßgeblich ist die geltende Fassung.

Ablauf in der Praxis

  • Einführung in Einrichtung, Abläufe, Dokumentationssystem, Hygiene und Schweigepflicht
  • Hospitation bei Behandlungen und erste eigene Anteile unter Aufsicht
  • eigenständige Behandlungen mit Vor- und Nachbesprechung durch die Praxisanleitung
  • Befunderhebung, Zielformulierung und Dokumentation des Verlaufs
  • Fallvorstellung im Team und Teilnahme an Besprechungen
  • Zwischen- und Abschlussgespräch mit schriftlicher Beurteilung, dazu der Stundennachweis

Bedeutung für die Ausbildung

Die Einsätze sind der Ort, an dem theoretisch gelernte Verfahren auf reale Menschen und reale Bedingungen treffen. Sie prägen außerdem die spätere Ausrichtung: Wer in der Psychiatrie, in der Neurologie, in der Pädiatrie oder in einer Werkstatt gearbeitet hat, kann den eigenen Schwerpunkt begründet wählen. Für die Zulassung zur staatlichen Prüfung zählt die Bescheinigung der Schule nach § 1 Abs. 3 ErgThAPrV über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme. Inhaltlich bereiten die Einsätze den praktischen Prüfungsteil vor, der nach § 7 ErgThAPrV eine Behandlung auf Grundlage eines schriftlichen Prüfungsberichts verlangt.

Abgrenzung

Vom fachpraktischen Einsatz zu unterscheiden ist ein Vorpraktikum, das manche Schulen vor Ausbildungsbeginn erwarten und das nicht auf die 1.700 Stunden angerechnet wird. Ebenfalls getrennt zu betrachten ist ein Praxissemester im Studium, das einer Studien- und Prüfungsordnung folgt. Die Vermittlung der Plätze übernimmt in der Regel die Berufsfachschule; eigene Vorschläge sind je nach Schule möglich.

Verwandte Begriffe

Rechtsgrundlagen und Quellen

Stand der Angaben: September 2026

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