Die Fallbesprechung ist ein strukturiertes Gespräch über einen konkreten Behandlungsfall. Eine Therapeutin oder ein Therapeut stellt Befund, Ziele, bisherigen Verlauf und offene Fragen vor; die Runde ordnet ein, prüft Annahmen und entwickelt Vorschläge für das weitere Vorgehen. Sie ist damit zugleich Instrument der Qualitätssicherung und Lernform.
Formen
- interne Teambesprechung in Praxis, Klinik oder Einrichtung
- interdisziplinäre Fallkonferenz mit Ärzteschaft, Pflege, Physiotherapie, Logopädie, Psychologie und Sozialdienst
- kollegiale Beratung ohne externe Leitung, häufig Intervision genannt
- Supervision unter externer Moderation, oft mit Blick auf die eigene Belastung
- Fallvorstellung im Unterricht und in der Praxisanleitung
Ablauf und fachliche Grundlagen
Verbreitet ist ein festes Ablaufmuster: Anliegen benennen, den Fall knapp schildern, Verständnisfragen zulassen, Hypothesen und Vorschläge sammeln, eine Vereinbarung festhalten. Die Schilderung stützt sich auf die Befunderhebung, auf Ergebnisse aus Assessments und auf die Verlaufsdokumentation; methodisch ist die Besprechung eine Anwendung des Clinical Reasoning, weil Denkschritte offengelegt und von anderen geprüft werden. Grenzen setzt die Schweigepflicht: Angaben werden auf das für die Besprechung Nötige beschränkt, außerhalb der behandelnden Einrichtung wird ohne Namensnennung gearbeitet. Das Ergebnis gehört in die Behandlungsdokumentation, damit es nachvollziehbar bleibt.
Bedeutung für Ausbildung und Praxis
Auszubildende und Studierende stellen eigene Fälle in der Praxisanleitung und im Unterricht vor. Verlangt wird dabei die Fähigkeit, einen Fall in wenigen Minuten nachvollziehbar darzustellen: Ausgangslage, Befund, Ziel, gewähltes Vorgehen, Begründung. Dieselbe Fähigkeit wird in der praktischen und in der mündlichen Prüfung geprüft. Im Berufsalltag ist die Fallbesprechung fester Bestandteil der interdisziplinären Zusammenarbeit und in vielen Einrichtungen im Qualitätsmanagement verankert, mit festen Terminen und einem kurzen Protokoll. In der Praxis hat sie zwei weitere Funktionen: Sie verteilt Verantwortung bei schwierigen Verläufen auf mehrere Schultern, und sie hält Wissen im Team, das sonst an einzelnen Personen hängt. Für Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger ist sie deshalb die schnellste Form der Einarbeitung.
Abgrenzung
Die Fallbesprechung ist keine Visite: Diese ist ärztlich geleitet und dient der Behandlungssteuerung. Sie ist auch keine Supervision im engeren Sinne, solange keine externe Moderation beteiligt ist und die eigene Rolle nicht zum Gegenstand wird. Von der Teilhabeplankonferenz nach dem SGB IX unterscheidet sie sich durch den Teilnehmerkreis: Dort sitzen Rehabilitationsträger und Leistungsberechtigte am Tisch, hier das Behandlungsteam.