Praxisanleitung bezeichnet die fachliche Begleitung von Auszubildenden während der praktischen Ausbildung. Erfahrene Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten in Kliniken, Praxen, Werkstätten oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe führen an die Arbeit am Fall heran und geben strukturierte Rückmeldung. Die Praxisanleitung verbindet den Unterricht an der Schule mit dem Alltag in der Einrichtung.
Rechtlicher Rahmen
§ 1 Absatz 1 ErgThAPrV legt die Gesamtverantwortung für die Ausbildung in die Hand der Schule für Ergotherapeuten und setzt den Umfang der praktischen Ausbildung auf 1.700 Stunden fest. § 1 Absatz 2 verpflichtet die Schule, die praktische Ausbildung durch Vereinbarungen mit Krankenhäusern oder anderen geeigneten Einrichtungen sicherzustellen; für die dort genannten Bereiche ist die Anleitung durch Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten vorgesehen. Anlage 1 ErgThAPrV verteilt die 1.700 Stunden auf den psychosozialen, den motorisch-funktionellen oder neurophysiologischen und den arbeitstherapeutischen Bereich. Nach § 1 Absatz 3 bescheinigt die Schule die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme; dieser Nachweis ist Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung. Angaben nach der geltenden Fassung, Stand September 2026.
Aufgaben im Berufsalltag
- Einführung in Einrichtung, Abläufe, Dokumentationssystem und Schweigepflicht
- Auswahl geeigneter Behandlungssituationen für den jeweiligen Ausbildungsstand
- Geplante Anleitungssituationen mit Vorbesprechung, Beobachtung und Nachbesprechung
- Anleitung bei Befunderhebung, Zielformulierung und Behandlungsdokumentation
- Rückmeldung zum Ausbildungsstand und Beurteilung gegenüber der Schule
- Abstimmung mit Lehrkräften über Inhalte und offene Lernfelder
Für Auszubildende ist die Praxisanleitung der Ort, an dem theoretische Modelle auf konkrete Fälle treffen. Wer einen fachpraktischen Einsatz beginnt, klärt zu Beginn, wer anleitet, wie oft angeleitete Einheiten stattfinden und wie die Beurteilung zustande kommt.
Der Ablauf einer Anleitungssituation folgt meist demselben Muster: Die anleitende Person legt mit der auszubildenden Person ein Ziel für die Einheit fest, beobachtet die Durchführung ohne einzugreifen, solange die Sicherheit der behandelten Person gewahrt bleibt, und bespricht danach Beobachtungen und Alternativen. Häufig kommen dabei Beurteilungsbögen der Schule zum Einsatz, die Kriterien wie Befundaufnahme, Zielformulierung, Materialwahl, Gesprächsführung und Dokumentation abbilden. Aus diesen Rückmeldungen entsteht über die drei Ausbildungsjahre ein Bild des Leistungsstands, das in die Vorbereitung auf den praktischen Teil der staatlichen Prüfung einfließt.
Abgrenzung
Praxisanleitung ist nicht mit dem Unterricht durch Lehrkräfte an der Schule gleichzusetzen und auch nicht mit Supervision, die auf die Reflexion des eigenen beruflichen Handelns zielt. Ein Unterschied zur Pflegeausbildung fällt auf: Dort schreibt die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung eine berufspädagogische Zusatzqualifikation im Umfang von mindestens 300 Stunden und einen Mindestanteil geplanter Anleitung vor. Die ErgThAPrV enthält dazu keine bundeseinheitliche Vorgabe; Länder, Schulen und Träger können eigene Anforderungen festlegen.