Hausbesuch

Auch: Behandlung im häuslichen Umfeld, aufsuchende Behandlung

Der Hausbesuch ist die ergotherapeutische Behandlung außerhalb der Praxisräume, etwa in der Wohnung oder in einer Einrichtung. Er muss auf der Heilmittelverordnung ausdrücklich angegeben und begründet sein.

Der Hausbesuch ist die Behandlung außerhalb der Praxisräume: in der Wohnung, im Pflegeheim, in einer Einrichtung der Eingliederungshilfe oder in Kindergarten und Schule. Er ist keine eigene Behandlungsform, sondern ein anderer Behandlungsort. Gerade für die Ergotherapie ist dieser Ort fachlich bedeutsam, weil Alltagshandlungen dort stattfinden, wo sie geübt werden.

Voraussetzungen

Für die Abrechnung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung muss der Hausbesuch auf der Heilmittelverordnung ausdrücklich angegeben und ärztlich begründet sein. Die Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses knüpft ihn im Kern an zwei Fälle: Die behandelte Person kann die Praxis aus medizinischen Gründen nicht aufsuchen, oder die Behandlung muss aus therapeutischen Gründen im häuslichen oder sozialen Umfeld stattfinden. Der zweite Fall ist für die Ergotherapie wichtig, weil er den Blick auf Wohnung, Tagesstruktur und Bezugspersonen öffnet. Maßgeblich ist immer die geltende Fassung von Richtlinie und Heilmittelkatalog.

Fachlicher Sinn

  • Alltagshandlungen dort üben, wo sie tatsächlich stattfinden
  • Wohnung begutachten: Schwellen, Möbelhöhen, Bad, Küche, Beleuchtung
  • Hilfsmittel im echten Umfeld erproben, anpassen und einweisen
  • Angehörige, Pflegekräfte oder Lehrkräfte anleiten
  • Tagesstruktur, Gewohnheiten und tatsächliche Unterstützung erfassen

Damit ergänzt der Hausbesuch das ADL-Training und die Hilfsmittelversorgung um Informationen, die in der Praxis nicht zu bekommen sind.

Bedeutung für Ausbildung und Praxis

Auszubildende begleiten Hausbesuche in den fachpraktischen Einsätzen zunächst gemeinsam mit einer Fachkraft. Organisatorisch bedeuten sie Fahrzeit, eine feste Materialausstattung im Gepäck und Dokumentation außerhalb der Praxis. Schweigepflicht und Datenschutz gelten in der fremden Wohnung unverändert: Angaben werden nicht in Anwesenheit Dritter besprochen, solange die behandelte Person dem nicht zustimmt. Auch Arbeitssicherheit und Hygiene sind Thema, ebenso der Umgang mit beengten Räumen und Haustieren. In der geriatrischen Ergotherapie, in der Palliativversorgung und in der Pädiatrie gehört der Hausbesuch zum Alltag. Fachlich anspruchsvoll ist er, weil die gewohnte Ausstattung der Praxis fehlt und die Behandlung mit dem improvisiert werden muss, was vor Ort vorhanden ist. Zugleich zeigt sich dort am deutlichsten, welche Ziele im Alltag tragen und welche nur im Behandlungsraum funktionieren.

Abgrenzung

Vom Hausbesuch zu unterscheiden ist die mobile Rehabilitation, bei der ein ganzes Rehabilitationsteam im Wohnumfeld arbeitet. Ebenfalls anders gelagert ist die häusliche Krankenpflege nach § 37 SGB V, eine pflegerische Leistung mit eigener Verordnung. Und die Behandlung in einer Einrichtung ist nicht in jedem Fall ein Hausbesuch im Sinne der Richtlinie; das hängt von der Art der Einrichtung ab.

Verwandte Begriffe

Rechtsgrundlagen und Quellen

Stand der Angaben: September 2026

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