Modellstudiengang

Auch: Modellvorhaben Ergotherapie, Studiengang nach Modellklausel

Ein Modellstudiengang Ergotherapie ist ein hochschulischer Studiengang, der auf der inzwischen ausgelaufenen Modellklausel des Ergotherapeutengesetzes beruht. Der Abschluss führte zur Erlaubnis, die Berufsbezeichnung zu führen.

Modellstudiengänge in der Ergotherapie verlegen die berufsqualifizierende Ausbildung an die Hochschule. Studierende erwerben in einem Durchgang einen akademischen Grad und die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung zu führen. Möglich wurde das durch eine Modellklausel im Ergotherapeutengesetz, die von den sonst geltenden Ausbildungs- und Prüfungsvorgaben abweichen ließ. Der Begriff Modellstudiengang verweist damit auf den rechtlichen Status des Studiengangs, nicht auf einen bestimmten Lehrplan.

Rechtlicher Rahmen

Die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung setzt nach dem Ergotherapeutengesetz eine abgeschlossene Ausbildung und eine bestandene Prüfung voraus; Inhalt, Dauer und Prüfung regelt die ErgThAPrV. Die Modellklausel erlaubte den Ländern, Modellvorhaben zuzulassen, in denen die Ausbildung hochschulisch erfolgte und die staatliche Prüfung durch hochschulische Prüfungen ersetzt oder in sie integriert wurde. Die Zulassung erteilte die zuständige Landesbehörde, befristet und mit Auflagen zur Auswertung. Die Modellklausel war von Beginn an befristet. Nach § 10 ErgThG ist § 4 Absatz 5 bis 7 am 31. Dezember 2024 außer Kraft getreten; im Gesetzestext stehen diese Absätze seither als weggefallen. Ausbildungen, die vor diesem Datum begonnen wurden, werden nach der bisherigen Vorschrift abgeschlossen. Ob und wie die hochschulische Ausbildung dauerhaft in das Berufsgesetz überführt wird, war zum Stand September 2026 offen. Wer einen hochschulischen Weg zur Berufszulassung sucht, prüft deshalb bei der Hochschule und der zuständigen Landesbehörde, auf welcher Rechtsgrundlage der jeweilige Studiengang geführt wird.

Bedeutung für Ausbildung und Studium

Für Studieninteressierte ist der Modellstudiengang der Weg, Berufszulassung und Bachelorabschluss ohne vorherige Berufsausbildung zu erreichen. Voraussetzung ist in der Regel eine Hochschulzugangsberechtigung; die Zulassungsordnung der Hochschule bestimmt das Nähere. Der Aufbau verbindet fachwissenschaftliche Module, Bezugswissenschaften und Praxisphasen, die den praktischen Einsätzen der schulischen Ausbildung entsprechen. Die Prüfungsleistungen sind hochschulische Prüfungen; die staatliche Prüfung in der Form der ErgThAPrV entfällt in diesen Studiengängen. Die Standorte sind regional verteilt und wechseln mit den Zulassungen der Länder; die Suche über den Hochschulkompass gibt den jeweils aktuellen Stand wieder.

Inhaltlich treten zu den ergotherapeutischen Fächern Anteile aus Wissenschaftsmethodik, Forschungslesen und Gesundheitswissenschaften. Bachelorarbeit und Studienprojekte verlangen, dass Fragestellungen systematisch bearbeitet werden. Die Praxisphasen sind in Umfang und Aufgabenstellung an die Vorgaben für die praktische Ausbildung angelehnt und werden von Praxisanleitungen begleitet. Für den späteren Berufsweg eröffnet der Abschluss den Anschluss an ein Masterstudium, ohne dass ein zusätzlicher Bildungsgang zwischengeschaltet wird.

Abgrenzung

Der Modellstudiengang ist eine Bauform des primärqualifizierenden Studiums. Davon zu unterscheiden sind das ausbildungsintegrierende Studium, das Schule und Hochschule parallel führt, und das additive Studium, das auf eine abgeschlossene Ausbildung aufsetzt und keine Berufszulassung vermittelt. Ein Studiengang ohne Modellstatus führt nicht zur Erlaubnis, die Berufsbezeichnung zu führen.

Verwandte Begriffe

Rechtsgrundlagen und Quellen

Stand der Angaben: September 2026

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