Berufsfachschulen für Ergotherapie sind die Orte, an denen die Ausbildung stattfindet. Nach § 4 Abs. 1 ErgThG wird die Ausbildung an staatlich anerkannten Schulen für Ergotherapeuten durchgeführt. Die Anerkennung erteilt das jeweilige Bundesland. Die Schule organisiert den Unterricht, vermittelt die praktischen Einsätze und stellt die Bescheinigungen aus, die für die Zulassung zur staatlichen Prüfung nötig sind. Die Bezeichnung Berufsfachschule stammt aus dem Schulrecht der Länder; verbreitet sind auch die Namen Ergotherapieschule oder Schule für Ergotherapie.
Rechtlicher Rahmen
Die Ausbildung dauert drei Jahre und umfasst nach § 1 Abs. 1 ErgThAPrV mindestens 2.700 Stunden theoretischen und praktischen Unterricht sowie 1.700 Stunden praktische Ausbildung, insgesamt also 4.400 Stunden. Die Fächer und ihre Stundenzahlen stehen in Anlage 1 der Verordnung; maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung. Die Ausbildung steht unter der Gesamtverantwortung der Schule. Nach § 1 Abs. 2 ErgThAPrV sichert die Schule die praktische Ausbildung über Vereinbarungen mit Krankenhäusern und anderen geeigneten Einrichtungen; die Anleitung liegt bei Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten. Zugelassen wird nach § 4 Abs. 2 ErgThG, wer eine abgeschlossene Realschulbildung, eine gleichwertige Ausbildung oder nach dem Hauptschulabschluss eine mindestens zweijährige Berufsausbildung nachweist.
Aufgaben der Schule
- Unterricht in den Fächern der Anlage 1 ErgThAPrV, darunter medizinische Grundlagen, Psychologie und Pädagogik sowie die ergotherapeutischen Verfahren
- Vereinbarungen mit Einrichtungen für die praktische Ausbildung und Begleitung der Einsätze
- Bescheinigung über die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme nach § 1 Abs. 3 ErgThAPrV
- Durchführung der staatlichen Prüfung an der Schule, an der die Ausbildung endet (§ 2 Abs. 2 ErgThAPrV)
Träger, Organisation und Auswahl
Schulen werden von Ländern und Kommunen, von Kliniken, Verbänden, Stiftungen oder privaten Trägern betrieben. Daraus ergeben sich Unterschiede beim Schulgeld, das je nach Träger und Bundesland anfällt oder entfällt, sowie bei den Organisationsformen. Neben der Ausbildung in Vollzeit gibt es an einzelnen Schulen Teilzeitmodelle, außerdem Kooperationen mit Hochschulen für ein begleitendes Studium. Auch die fachlichen Schwerpunkte, die Ausstattung der Werkräume und das Netz der Einsatzstellen unterscheiden sich. Ein Überblick über die Schulen mit Adressen und Angeboten steht in der Schulübersicht.
Für die Auswahl einer Schule sind neben Träger und Kosten die Lage der Einsatzstellen, die Größe der Klassen und die Aufnahmeverfahren von Bedeutung. Manche Schulen verlangen ein Vorpraktikum, ein Auswahlgespräch oder einen Eignungstest. Verbindlich sind die Angaben der jeweiligen Schule.