Interdisziplinäre Zusammenarbeit bezeichnet das abgestimmte Vorgehen mehrerer Berufsgruppen an einem gemeinsamen Fall. Für die Ergotherapie ist sie der Regelfall: In Kliniken, Rehabilitationseinrichtungen, Sozialpädiatrischen Zentren, Frühförderstellen, Werkstätten, Pflegeeinrichtungen und Schulen wird der Behandlungsplan mit anderen Professionen abgestimmt. Ergotherapie steuert dabei die Sicht auf Alltagshandlungen und auf das Umfeld bei.
Beteiligte und Instrumente
Beteiligt sind je nach Einrichtung Ärztinnen und Ärzte, Pflegekräfte, Physiotherapie, Logopädie, Psychologie, Sozialdienst, Heilpädagogik, Lehrkräfte sowie Angehörige und gesetzliche Betreuungen. Die Abstimmung läuft über feste Formate.
| Instrument | Zweck |
|---|---|
| Teambesprechung | laufende Abstimmung im Behandlungsteam |
| Fallkonferenz | gemeinsame Zielsetzung bei komplexen Verläufen |
| Therapiebericht | Rückmeldung an die verordnende ärztliche Praxis |
| Übergabe und Visite | kurzfristige Information im stationären Ablauf |
| Teilhabeplankonferenz | trägerübergreifende Abstimmung nach dem SGB IX |
Rechtlicher Rahmen
Das SGB IX verpflichtet die Rehabilitationsträger zur Zusammenarbeit und sieht für trägerübergreifende Bedarfe das Teilhabeplanverfahren nach § 19 SGB IX vor. Für Kinder bis zur Einschulung regelt § 46 SGB IX die Früherkennung und Frühförderung als Komplexleistung, in der medizinische und heilpädagogische Leistungen zusammengeführt werden. In der medizinischen Rehabilitation ist die Arbeit im Team Bestandteil der Leistung. Grenzen setzt die Schweigepflicht: Informationen werden nur weitergegeben, soweit eine Einwilligung oder eine gesetzliche Grundlage vorliegt, und nur im erforderlichen Umfang.
Bedeutung für Ausbildung und Praxis
Die praktische Ausbildung führt durch mehrere Fachbereiche und damit durch unterschiedlich zusammengesetzte Teams. Verlangt wird die Fähigkeit, den eigenen Beitrag abzugrenzen und verständlich zu machen: was die Ergotherapie beobachtet, welches Ziel sie verfolgt und wo Physiotherapie, Logopädie oder Pflege zuständig sind. Hilfreich ist eine gemeinsame Sprache; die ICF liefert sie. Im Berufsalltag hängt die Qualität der Zusammenarbeit an festen Terminen, klaren Zuständigkeiten und einer Dokumentation, die andere Berufsgruppen lesen können. Die Fallbesprechung ist dafür das wichtigste Format. Reibungspunkte entstehen dort, wo sich Aufgabenbereiche überschneiden, etwa zwischen Ergotherapie und Physiotherapie bei der Mobilität oder zwischen Ergotherapie und Pflege bei der Selbstversorgung. Sie lassen sich weniger über Abgrenzung lösen als über eine gemeinsame Zielformulierung, aus der hervorgeht, wer welchen Teil übernimmt.
Abgrenzung
Multidisziplinär heißt zunächst nur, dass mehrere Berufsgruppen beteiligt sind; interdisziplinär meint, dass sie ihre Ziele aufeinander abstimmen. Von beidem zu unterscheiden ist die Delegation ärztlicher Leistungen, bei der eine Aufgabe unter ärztlicher Verantwortung übertragen wird.