Das Praxissemester verlagert einen Teil des Studiums in eine Einrichtung der Versorgung. Studierende begleiten dort über mehrere Monate den Arbeitsalltag, übernehmen abgestufte Aufgaben und werden von einer erfahrenen Fachkraft angeleitet. Die Hochschule bleibt beteiligt: Sie legt Lernziele fest, begleitet die Phase mit Seminaren und bewertet die Leistung. Damit unterscheidet sich das Praxissemester von einem Praktikum, das vor dem Studium abgeleistet wird.
Grundlagen und Organisation
Dauer, Zeitpunkt, Lernziele und Prüfungsform stehen in der Studien- und Prüfungsordnung. Üblich sind ein Praxisvertrag zwischen Hochschule, Einrichtung und Studierenden, ein Begleitseminar sowie ein Bericht oder eine Fallarbeit als Prüfungsleistung. Der Aufwand wird in ECTS-Punkten ausgewiesen und zählt auf den Studienumfang an. In Studiengängen, die zugleich zur Berufszulassung führen, richtet sich der Umfang der Praxisphasen nach den Vorgaben für die praktische Ausbildung. Anlage 1 der ErgThAPrV sieht für die schulische Ausbildung 1.700 Stunden praktische Ausbildung neben 2.700 Stunden Unterricht vor; hochschulische Studiengänge orientieren sich an diesem Umfang.
Bedeutung für den Studieneinstieg
- Mitwirkung an der Befunderhebung und an der Zielformulierung mit den Behandelten
- Durchführung einzelner Behandlungseinheiten unter Praxisanleitung
- Dokumentation des Verlaufs und Mitarbeit an Berichten
- Teilnahme an Fallbesprechungen und an der Zusammenarbeit im Team
Die Praxisphase ist der Ort, an dem theoretisches Wissen auf konkrete Situationen trifft. Studierende lernen dort die Arbeitsteilung zwischen ärztlicher Verordnung und therapeutischer Umsetzung kennen, dazu die Abläufe der Dokumentation und der Abrechnung. Viele Hochschulen verlangen ein Lernportfolio, in dem der eigene Lernstand regelmäßig festgehalten wird.
Abgrenzung
Der fachpraktische Einsatz der schulischen Ausbildung folgt der ErgThAPrV und ist nach Bereichen gegliedert; das Praxissemester folgt der Prüfungsordnung einer Hochschule. Beide sind angeleitete Praxisphasen, unterscheiden sich aber in Rechtsgrundlage, Dauer und Prüfungsform. Ein Vorpraktikum vor Studienbeginn ist wieder etwas anderes: Es dient dem Nachweis der Zugangsvoraussetzungen und wird nicht mit Leistungspunkten bewertet.
Vorbereitung und Rahmenbedingungen
Die Einrichtung wird meist aus einer Liste anerkannter Praxisstellen gewählt; Vorschläge sind in der Regel möglich, die Anerkennung liegt bei der Hochschule. Vor Beginn stehen organisatorische Fragen an: Nachweise zum Infektionsschutz, Versicherungsschutz während der Phase, Belehrung zur Schweigepflicht und die Klärung, welche Tätigkeiten unter Anleitung übernommen werden dürfen. Wer die Phase in einer anderen Region oder im Ausland ableistet, plant zusätzlich Anerkennungsfragen ein. Am Ende steht ein Auswertungsgespräch, in dem Lernziele, Rückmeldungen der Anleitung und die eigene Einschätzung zusammengeführt werden.