Primärqualifizierendes Studium

Auch: primärqualifizierender Studiengang, hochschulische Erstausbildung

Ein primärqualifizierendes Studium führt selbst zur Berufszulassung: Die berufsqualifizierende Ausbildung findet an der Hochschule statt, eine getrennte schulische Ausbildung entfällt. Grundlage war die Modellklausel des Ergotherapeutengesetzes.

Primärqualifizierendes Studium bezeichnet einen Studiengang, in dem die berufsqualifizierende Ausbildung vollständig an der Hochschule liegt. Studierende erwerben in einem Durchgang einen Bachelorgrad und die Erlaubnis, die Berufsbezeichnung zu führen. Eine parallele oder vorgelagerte Ausbildung an einer Berufsfachschule gibt es nicht. Die Praxisstunden sind in das Curriculum eingebaut, die Prüfungen sind hochschulische Prüfungen.

Rechtlicher Rahmen

Die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung setzt nach § 2 ErgThG eine dreijährige Ausbildung und eine bestandene staatliche Prüfung voraus. Damit die Ausbildung stattdessen hochschulisch erfolgen konnte, hatte der Gesetzgeber eine Modellklausel in § 4 Absatz 5 bis 7 ErgThG eingefügt. Sie erlaubte den Ländern, Modellvorhaben zuzulassen, in denen von den sonst geltenden Vorgaben abgewichen werden durfte. Nach § 10 ErgThG ist diese Modellklausel am 31. Dezember 2024 außer Kraft getreten; Ausbildungen, die vorher begonnen wurden, werden nach der bisherigen Vorschrift abgeschlossen. Ob und in welcher Form der Gesetzgeber die hochschulische Ausbildung dauerhaft im Berufsgesetz verankert, ist offen (Stand: September 2026). Belastbare Aussagen über einen Zeitplan lassen sich daraus nicht ableiten.

Bedeutung für den Studieneinstieg

Für Studieninteressierte hat das eine praktische Folge: Bei jedem Studiengang, der eine Berufszulassung in Aussicht stellt, ist die Rechtsgrundlage bei der Hochschule zu erfragen. Sie bestimmt, ob und wie der Abschluss zur Erlaubnis führt, wie die Prüfungen aufgebaut sind und welche Landesbehörde die Erlaubnis erteilt. Die übrigen Merkmale sind stabil: Zugang über die Hochschulzugangsberechtigung, modularer Aufbau, Bemessung in ECTS-Punkten, begleitete Praxisphasen im Umfang der praktischen Ausbildung, Bachelorarbeit am Ende. Inhaltlich treten Bezugswissenschaften und wissenschaftliches Arbeiten stärker hervor als in der schulischen Ausbildung.

Abgrenzung

Der Modellstudiengang ist die rechtliche Bezeichnung für einen Studiengang, der auf der Modellklausel beruhte; primärqualifizierend beschreibt dagegen die Funktion. Beim ausbildungsintegrierenden Studium bleibt die Berufszulassung bei der Berufsfachschule, das Studium tritt daneben. Das additive Studium setzt eine bereits abgeschlossene Ausbildung voraus. Vom Direktzugang ist die Studienform zu trennen: Dieser betrifft den Zugang der Behandelten zur Therapie, nicht den Weg in den Beruf.

Stand der Debatte

Unter dem Stichwort Vollakademisierung wird seit Jahren diskutiert, ob die Ausbildung in den Therapieberufen vollständig an die Hochschulen verlagert werden soll. Berufsverbände verweisen auf die internationale Entwicklung und auf die Anforderungen an wissenschaftlich begründetes Arbeiten. Andere Stimmen halten die schulische Ausbildung für den Zugang zum Beruf für unverzichtbar. Der Gesetzgeber hat für die Ergotherapie bislang keine dauerhafte hochschulische Ausbildung im Berufsgesetz verankert (Stand: September 2026). Über den weiteren Verlauf und über mögliche Übergangsregelungen lässt sich derzeit nichts Belastbares sagen; wer plant, prüft daher den Status des einzelnen Studiengangs.

Verwandte Begriffe

Rechtsgrundlagen und Quellen

Stand der Angaben: September 2026

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