Psychisch-funktionelle Behandlung

Auch: Psychisch-funktionelle Therapie, PFB

Die psychisch-funktionelle Behandlung ist ein ergotherapeutisches Heilmittel des Heilmittelkatalogs. Sie arbeitet handlungsorientiert an Tagesstruktur, Selbstwahrnehmung, Kontaktfähigkeit und Belastbarkeit.

Die psychisch-funktionelle Behandlung ist eines der ergotherapeutischen Heilmittel nach der Heilmittel-Richtlinie. Sie setzt bei psychosozialen Fähigkeiten an: bei Antrieb und Ausdauer, bei Tagesstruktur und Zeitplanung, bei Selbst- und Fremdwahrnehmung, bei Kontaktfähigkeit und Belastbarkeit. Gearbeitet wird über Handlungen, nicht über das Gespräch allein.

Einordnung im Heilmittelkatalog

Heilmittel sind Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 32 SGB V. Der Heilmittelkatalog ordnet die psychisch-funktionelle Behandlung den psychischen Erkrankungen zu und gibt Menge und Frequenz als Rahmen vor; die Verordnung nennt Art und Umfang. Die Auswahl im Einzelfall richtet sich nach der ärztlichen Verordnung und dem therapeutischen Befund.

Vorgehen in der Behandlung

  • Befunderhebung zu Handlungsfähigkeit, Rollen, Interessen und Tagesablauf
  • gestalterische und handwerkliche Angebote als abgestufte Anforderung
  • Aufbau einer Tagesstruktur mit Planung, Erprobung und Auswertung
  • Gruppenangebote zu Zusammenarbeit, Rückmeldung und sozialem Handeln
  • Erprobung von Alltags-, Wohn- und Arbeitssituationen samt Auswertung

Das Medium ist dabei Mittel, nicht Zweck. Ob mit Ton, Holz, Papier, Küche oder Computer gearbeitet wird, ergibt sich aus dem Ziel und aus den Interessen der behandelten Person. Die Auswertung nach der Handlung ist fester Bestandteil: Was ist gelungen, was war schwierig, was lässt sich übertragen. Diese Auswertung bleibt beschreibend und wird gemeinsam vorgenommen.

Einsatzfelder und Abgrenzung

Eingesetzt wird die Behandlung in der psychiatrischen Ergotherapie, in Tageskliniken, in der Gerontopsychiatrie, in der Suchtbehandlung und in Einrichtungen der Rehabilitation. Sie ist keine Psychotherapie: Diese ist eine eigene Leistung mit eigener beruflicher Qualifikation und eigenen Rechtsgrundlagen. Von der Behandlung zu unterscheiden ist außerdem die Arbeitstherapie, die auf Arbeits- und Beschäftigungssituationen ausgerichtet ist.

Bedeutung für die Ausbildung

Die Anlage 1 zur ErgThAPrV führt psychosoziale Behandlungsverfahren als eigenes Unterrichtsfach, dazu kommen Psychologie, Pädagogik und Psychiatrie in der speziellen Krankheitslehre. Die praktische Ausbildung sieht einen Einsatz im psychosozialen Bereich vor. Auszubildende üben dort Gesprächsführung, Gruppenleitung und die Auswahl von Medien, die zur Zielsetzung passen.

Hinzu kommt die Auseinandersetzung mit der eigenen Rolle: Nähe und Abstand, Umgang mit Krisen, Absprachen im Team und die Grenzen des eigenen Auftrags sind im psychiatrischen Feld ständige Themen. Supervision und Fallbesprechung gehören dort zum Arbeitsalltag und werden bereits in der Ausbildung eingeübt.

Verwandte Begriffe

Rechtsgrundlagen und Quellen

Stand der Angaben: September 2026

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