Handtherapie bezeichnet die therapeutische Behandlung von Verletzungen, Operationen und Erkrankungen an Hand, Handgelenk und Unterarm. Sie wird von Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten sowie von Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten ausgeübt, meist in enger Abstimmung mit der handchirurgischen oder orthopädischen Praxis. Die Behandlung folgt den ärztlichen Vorgaben zur Nachbehandlung, etwa zu Belastung, Bewegungsausmaß und Tragezeiten von Schienen.
Inhalte der Behandlung
- Befunderhebung zu Beweglichkeit, Kraft, Sensibilität, Schwellung und Narbe
- Narbenbehandlung sowie Maßnahmen des Ödemmanagements
- abgestufte Bewegungs- und Belastungsangebote nach ärztlicher Vorgabe
- Anfertigung und Anpassung von Schienen, siehe Schienenbau
- Sensibilitätsschulung nach Nervenverletzungen
- Übertragung in Alltagshandlungen, Beratung zu Hilfsmitteln und Gelenkschutz
Die Behandlung folgt dem Heilungsverlauf des Gewebes. Nach Operationen geben Nachbehandlungsschemata vor, ab wann welche Bewegung und welche Belastung zulässig ist; diese Vorgaben stammen aus der operierenden Klinik oder Praxis und werden nicht eigenständig verändert. Bei unklaren Angaben gehört die Rückfrage zum Alltag im Fachgebiet.
Einsatzfelder
Handtherapeutisch gearbeitet wird unter anderem nach Frakturen und Sehnenrekonstruktionen, nach Nervenverletzungen und Replantationen, bei rheumatischen Erkrankungen, bei Arthrose der Fingergelenke und nach Eingriffen wie der Behandlung eines Karpaltunnelsyndroms. Verordnet wird in der Regel die motorisch-funktionelle Behandlung nach der Heilmittel-Richtlinie. Grundlage im Einzelfall sind die ärztliche Verordnung und die fachliche Einschätzung der behandelnden Therapeutin oder des behandelnden Therapeuten.
Gearbeitet wird in Praxen mit handtherapeutischem Schwerpunkt, in Kliniken für Handchirurgie und Unfallchirurgie sowie in Rehabilitationseinrichtungen. Den Arbeitstag prägt die enge Abstimmung mit der ärztlichen Praxis und mit der Physiotherapie; Berichte und Rücksprachen sind fester Bestandteil.
Weiterbildung und Qualifikation
Eine staatlich geregelte Zusatzbezeichnung für Handtherapie besteht in Deutschland nicht. Die Qualifikation wird über berufsbegleitende Weiterbildungen mit Zertifikat nachgewiesen, die von Fachgesellschaften der Handtherapie getragen werden und Theorie, Praxis und Fallarbeit verbinden. Zugangsvoraussetzung ist regelmäßig die abgeschlossene Berufsausbildung und Berufserfahrung im Fachgebiet.
Bedeutung für die Ausbildung
In der Ausbildung nach der ErgThAPrV liefern Anatomie, Biomechanik, spezielle Krankheitslehre, motorisch-funktionelle Behandlungsverfahren und adaptierende Verfahren die Grundlagen. Die Vertiefung erfolgt nach dem Examen. Wer in der Handrehabilitation arbeiten möchte, sammelt sinnvollerweise schon im fachpraktischen Einsatz Erfahrung in einer Praxis oder Klinik mit handchirurgischem Schwerpunkt.
Im Unterricht sind die Funktionsprüfung der Hand, das Messen von Bewegungsausmaßen und die Beschreibung von Befunden wiederkehrende Übungen. Hinzu kommt die Arbeit mit thermoplastischem Material, die in den adaptierenden Verfahren verankert ist und handwerkliches Geschick verlangt.