Die sensomotorisch-perzeptive Behandlung gehört zu den ergotherapeutischen Heilmitteln, die nach der Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses verordnet werden können. Sie setzt bei der Verarbeitung von Sinnesreizen an: bei Berührung, Tiefenwahrnehmung, Gleichgewicht und der Abstimmung von Wahrnehmung und Bewegung. Die Behandlung zielt darauf ab, Wahrnehmungs- und Bewegungserfahrungen so anzubahnen, dass sie in Alltagshandlungen einfließen können.
Einordnung im Heilmittelkatalog
Im Heilmittelkatalog steht die sensomotorisch-perzeptive Behandlung neben der motorisch-funktionellen und der psychisch-funktionellen Behandlung. Heilmittel sind in § 32 SGB V als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung verankert; welche Maßnahme in welcher Diagnosegruppe verordnungsfähig ist, regelt die Heilmittel-Richtlinie. Die Heilmittelverordnung nennt Art, Menge und Frequenz, die inhaltliche Ausgestaltung liegt bei der Therapeutin oder dem Therapeuten. Ob und in welchem Umfang das Verfahren zum Einsatz kommt, entscheiden ärztliche Verordnung und therapeutische Befunderhebung zusammen.
Vorgehen in der Behandlung
- Befunderhebung zu Wahrnehmung, Tonus, Koordination und Handlungsfähigkeit
- abgestufte Reizangebote über Berührung, Druck, Bewegung und Lage im Raum
- Handlungsangebote mit Material, Werkzeug und Spiel, die Wahrnehmung und Bewegung verbinden
- Anpassung von Aufgabe und Umfeld an das jeweilige Anforderungsniveau
- Beratung von Angehörigen und Übertragung in Alltagssituationen
Die Reize werden dosiert angeboten und in Stärke, Dauer und Reihenfolge verändert. Beobachtet wird, wie die behandelte Person darauf antwortet: an Tonus, Aufmerksamkeit, Blickkontakt, Atmung und Ausdauer lässt sich ablesen, ob ein Angebot passt. Aus dieser Beobachtung ergibt sich der nächste Schritt. Material, Aufgabe und Reaktion gehören in die Verlaufsdokumentation, damit der Behandlungsweg für die verordnende Praxis nachvollziehbar bleibt.
Typische Einsatzfelder
Verordnet wird die Maßnahme unter anderem bei Kindern mit Auffälligkeiten der Wahrnehmungsverarbeitung, nach einem Schlaganfall oder einem Schädel-Hirn-Trauma sowie in der Geriatrie. Die Nennung eines Krankheitsbildes beschreibt das Einsatzgebiet, nicht ein zugesagtes Ergebnis. Wie sich Wahrnehmungsverarbeitung therapeutisch beeinflussen lässt, ist Gegenstand fachlicher Forschung.
In der Praxis steht die Maßnahme selten für sich allein. Sie wird mit der Beratung von Angehörigen, mit Anpassungen des Umfelds und mit Aufgaben für den Alltag verbunden. Dauer und Frequenz der Einheiten ergeben sich aus der Verordnung und aus den Vorgaben der Heilmittel-Richtlinie.
Bedeutung für die Ausbildung
Der Unterricht nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung greift das Verfahren in mehreren Fächern auf: in den Grundlagen der Ergotherapie, in den motorisch-funktionellen und neurophysiologischen Behandlungsverfahren sowie in der speziellen Krankheitslehre. In der praktischen Ausbildung begegnet die Maßnahme Auszubildenden vor allem in Einsatzstellen der pädiatrischen Ergotherapie und der Neurologie. Prüfungsrelevant ist die Unterscheidung zur sensorischen Integrationstherapie: Diese ist ein Behandlungskonzept mit eigener Theorie, die sensomotorisch-perzeptive Behandlung dagegen eine Position im Heilmittelkatalog, die abgerechnet wird. Bei Menschen mit stark eingeschränkter Wahrnehmung wird daneben die Basale Stimulation eingesetzt.