Schweigepflicht
Pflicht, Informationen aus der Behandlung nicht unbefugt weiterzugeben; für Heilberufe unter anderem in § 203 StGB geregelt.
Ergotherapie Ausbildung Studium in Deutschland
Schulen und Hochschulen für Ergotherapie in Deutschland
Pflicht, Informationen aus der Behandlung nicht unbefugt weiterzugeben; für Heilberufe unter anderem in § 203 StGB geregelt.
Beitrag für die Ausbildung an einer Schule, vor allem bei privaten Trägern; die Höhe unterscheidet sich je nach Träger und Bundesland.
Individuelle Herstellung und Anpassung von Schienen aus thermoplastischem Material, meist für Hand und Arm, auf ärztliche Vorgabe.
Assistenzleistung der Eingliederungshilfe, die Kindern und Jugendlichen mit Behinderung den Schulbesuch ermöglichen soll.
Geregelte Abläufe, mit denen eine Praxis ihre Leistungen plant, dokumentiert und überprüft, samt Zuständigkeiten, Nachweisen und Fortbildungsplanung.
In der Prüfungsordnung festgelegte Semesterzahl, in der ein Studiengang bei durchschnittlichem Verlauf abgeschlossen werden kann.
Zusammenhängende, in das Curriculum eingebundene Praxisphase eines Studiums, die begleitet und mit Leistungspunkten bewertet wird.
Fachliche Begleitung Auszubildender in der praktischen Ausbildung durch erfahrene Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten, abgestimmt mit der Schule.
Aufbau einer eigenen ergotherapeutischen Praxis, geregelt über die Zulassung nach SGB V und die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung.
Behandlungskonzept der Neurorehabilitation, das mit Aufgaben zur Unterscheidung von Tastreizen arbeitet und Bewegung über Wahrnehmung anbahnen soll.
Versorgungsbereich für Menschen mit fortschreitender, nicht heilbarer Erkrankung, in dem Ergotherapie im multiprofessionellen Team mitwirkt.
Anpassung der Prüfungsbedingungen bei Behinderung oder chronischer Erkrankung, ohne dass die fachlichen Anforderungen verändert werden.
Hochschulischer Studiengang auf Grundlage der Modellklausel des Ergotherapeutengesetzes, der zugleich zur Berufszulassung führt.
Systematisch entwickelte Empfehlung von Fachgesellschaften zur Versorgung bei einem Krankheitsbild, fachlich orientierend und rechtlich nicht bindend.
Zulassung als Heilmittelerbringer nach § 124 SGB V, ohne die ergotherapeutische Leistungen nicht zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden können.
Grundhaltung, die Behandlung an den Anliegen und Lebensumständen der behandelten Person auszurichten und Ziele gemeinsam festzulegen.
Nachweis, der zur Aufnahme eines Studiums berechtigt; schulisch erworben oder über eine berufliche Qualifikation zuerkannt.
Bedarfserhebung, Erprobung, Anpassung und Einweisung bei Gegenständen, die eine Behinderung ausgleichen sollen, unter fachlicher Mitwirkung der Ergotherapie.
Ergotherapeutisches Heilmittel, das an Aufmerksamkeit, Gedächtnis, Orientierung und Handlungsplanung ansetzt und auf Alltagsanforderungen ausgerichtet ist.
Gesetz, das die Werbung im Gesundheitswesen begrenzt, irreführende Angaben untersagt und bestimmte Werbeformen außerhalb der Fachkreise ausschließt.
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu den Voraussetzungen der Heilmittelverordnung, einschließlich Fristen, Mengen, Frequenzen und Berichtspflichten.
Zweiter Teil der Heilmittel-Richtlinie, der Diagnosegruppen die verordnungsfähigen Heilmittel samt Menge und Frequenz zuordnet.
Spezialisiertes Arbeitsfeld für die therapeutische Nachbehandlung von Verletzungen und Erkrankungen an Hand und Arm, einschließlich Schienenversorgung.
Ergotherapeutische Behandlung außerhalb der Praxisräume, die auf der Verordnung ausdrücklich angegeben und begründet sein muss.