Handrehabilitation

Nachbehandlung von Verletzungen und Erkrankungen der Hand entlang ärztlicher Vorgaben, mit Befund, Schienen, Gelenkschutz und Belastungsaufbau.

Frühförderung

Leistungssystem für Kinder bis zur Einschulung mit Behinderung oder drohender Behinderung, das heilpädagogische und therapeutische Leistungen verbindet.

Gelenkschutz

Prinzipien der Belastungsverteilung und Bewegungsführung im Alltag, die in der Ergotherapie beraten und an konkreten Handlungen eingeübt werden.

Freiberuflichkeit

Selbstständige Berufsausübung außerhalb einer Anstellung, von der freien Mitarbeit in einer Praxis bis zur eigenen Praxis mit Zulassung.

Fallbesprechung

Strukturiertes Gespräch über einen konkreten Behandlungsfall im Team, als Instrument der Qualitätssicherung und als Lernform.

Externenprüfung

Prüfung ohne vorherige geregelte Ausbildung. In der Ergotherapie sieht die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung diesen Weg nicht vor.

Fachhochschulreife

Schulabschluss, der zum Studium an Fachhochschulen berechtigt und den schulischen Zugang zur Ergotherapieausbildung abdeckt.

Ergotherapeutengesetz

Bundesgesetz über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung und den Rahmen der Ergotherapieausbildung, ergänzt durch die ErgThAPrV.

ECTS-Punkte

Leistungspunkte des europäischen Anrechnungssystems, die den Arbeitsaufwand eines Moduls abbilden und Studienleistungen vergleichbar machen.

Eignungstest

Schuleigenes Auswahlverfahren vor der Aufnahme in eine Ergotherapieausbildung, meist aus Gespräch, schriftlicher und gestalterischer Aufgabe.

Dokumentationspflicht

Pflicht, den Behandlungsverlauf zeitnah aufzuzeichnen und aufzubewahren; für Heilmittelerbringer aus Behandlungsvertragsrecht und Kassenverträgen abgeleitet.

Direktzugang

Zugang zu ergotherapeutischer Behandlung ohne vorherige ärztliche Verordnung; in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland nicht vorgesehen.

Blankoverordnung

Verordnungsform, bei der die ärztliche Praxis Diagnose und Indikation stellt und Auswahl, Dauer und Frequenz der Behandlung bei den Therapeutinnen und Therapeuten liegen.

Bobath-Konzept

Behandlungskonzept der Neurorehabilitation, das mit Lagerung, Führung und alltagsnahen Bewegungsabläufen arbeitet und auf Bewegungsmuster zielt.

Berufsverband

Freiwilliger Zusammenschluss von Berufsangehörigen zur Vertretung fachlicher und berufspolitischer Interessen.

Berufshaftpflichtversicherung

Versicherung für Ansprüche Dritter aus der beruflichen Tätigkeit, etwa bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden im Zusammenhang mit einer Behandlung.

Behandlungsdokumentation

Gesamtheit der Aufzeichnungen zu einem Behandlungsfall, von Stammdaten und Verordnung über Befund und Verlauf bis zu Berichten.

Berufsbezeichnungsschutz

Die Berufsbezeichnung Ergotherapeutin oder Ergotherapeut darf nur führen, wer die staatliche Erlaubnis nach dem Ergotherapeutengesetz besitzt.

Ausbildungsvertrag

Privatrechtlicher Vertrag zwischen Schule und Auszubildenden über Dauer, Kosten, Kündigung und praktische Einsätze der Ergotherapieausbildung.

Ausbildungsvergütung

Laufende Zahlung an Auszubildende. In der schulischen Ergotherapieausbildung gibt es dafür keine bundeseinheitliche Grundlage; entscheidend sind Träger und Tarifbindung.

Ausbildungsabbruch

Beendigung der Ergotherapieausbildung vor der staatlichen Prüfung durch Beendigung des Vertrags mit dem Schulträger.

Aufnahmevoraussetzungen

Bedingungen für den Beginn der Ergotherapieausbildung: schulischer Abschluss nach ErgThG sowie zusätzliche Anforderungen der einzelnen Schulen.

Arbeitstherapie

Ergotherapeutische Angebote an realen Arbeitsaufträgen, ausgerichtet an Anforderungen der Arbeitswelt, meist in Kliniken und Werkstätten.

Affolter-Modell

Behandlungsansatz, bei dem die Hände der behandelten Person an einer Alltagshandlung geführt werden, statt Bewegungen sprachlich anzuleiten.